Nach einem Streit mit seiner damaligen Verlobten habe der Angeklagte viel Alkohol getrunken, gekifft und Heroin genommen. Foto: dpa

20-Jähriger gibt seiner untreuen Verlobten Schuld an Unfall und Wohnungseinbruch.

Hechingen/Balingen - Ohne Führerschein, alkoholisiert und unter Drogen haben zwei junge Männer einen Verkehrsunfall verursacht, Fahrerflucht begangen und sind danach in ein Wohnhaus eingebrochen. Die Jugendkammer des Hechinger Amtsgerichts hat Bewährungsstrafen verhängt.

 

Beide Angeklagten zeigten sich vor Gericht reumütig, hatten aber zum Teil mit großen Erinnerungslücken zu kämpfen. "An vieles kann ich mich gar nicht erinnern", sagte der 20-jährige Hauptangeklagte.

Nach einem Streit mit seiner damaligen Verlobten habe er an jenem Abend im November des vergangenen Jahres viel Alkohol getrunken, gekifft und Heroin genommen. Die Verlobte habe ihm erzählt, sie habe ihn mit seinem Cousin betrogen. "Da war mir einfach alles egal", so der Angeklagte. Zusammen mit seinem Freund, dem 19-jährigen Mitangeklagten, habe er daraufhin das Auto seiner Verlobten genommen und sich auf die Suche nach dem Cousin gemacht.

Die Suche führte die beiden jungen Männer nach Balingen, wo sie an einer engen Stelle den Seitenspiegel eines parkenden Autos streiften und weiterfuhren, ohne sich um den Schaden zu kümmern. In Engstlatt seien sie dann am Haus eines anderen ehemaligen Nebenbuhlers vorbeigekommen, der dem 20-Jährigen eine frühere Freundin ausgespannt hatte.

Haus mit Steinen beworfen

Spontan seien sie ausgestiegen und hätten das Haus mit Steinen beworfen. "Wir wollten ihm einfach einen Denkzettel verpassen", erklärte der 19-jährige Beifahrer. Ein Einbruch sei zunächst gar nicht geplant gewesen. Erst als die Haustür durch den Steinschlag aufsprang, seien sie hineingegangen. Dementsprechend wahllos wurde Beute gemacht: Autoschlüssel, Navigationsgerät, Handy, Schlagstock, Schlagring und Feuerzeuge. Vor den heimkehrenden Bewohnern überrascht, flohen die Diebe durch ein Fenster im Obergeschoss.

Nachdem der Verlauf des Abends weitgehend geklärt war, nahm sich die Richterin viel Zeit für die Frage, ob für den 20-jährigen Drogenabhängigen ein "kalter Entzug" im Jugendgefängnis oder eine Bewährungsstrafe mit Therapie besser wäre. In ihrem Urteil folgte sie weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, setzte jedoch beide Strafen zur Bewährung aus: Der 20-Jährige bekam unter Einbeziehung von drei früheren Verurteilungen ein Jahr und zehn Monate, der 19-Jährige zehn Monate.

Hinzu kommt eine zweijährige Führerscheinsperre für den Hauptangeklagten, er muss eine stationäre Drogentherapie machen und regelmäßig eine Suchtberatungsstelle besuchen. Über seine Bewährung wird endgültig in zwei Monaten entschieden.

Auch sein Mitangeklagter muss einen Suchtberatungskurs besuchen und eine zusätzliche Geldstrafe von 800 Euro berappen. Ein weiterer Vorwurf gegen den 20-Jährigen, wonach er Marihuana verkauft und weitergegeben haben soll, konnte nicht bewiesen werden.