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Tiere werden auf Wiese direkt neben viel befahrener B 27 gehalten - darunter Dromedare, Ponys und Zebras.

Balingen - Das Gastspiel des Circus Rudolf Busch in Balingen wird immer unerfreulicher. Nun wird bekannt: Das Unternehmen hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das Landratsamt hat deswegen Bußgeldverfahren eingeleitet.

Entsprechende Informationen hat das Veterinäramt des Landkreises am Dienstag gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Der Circus Rudolf Busch, der noch bis Ende dieser Woche in Balingen ist, hat demnach gleich zwei Bußgeldverfahren an der Backe. Eines, weil sich das Unternehmen nicht ordnungsgemäß beim Veterinäramt angemeldet hat. Und das zweite, weil das Veterinäramt bei einem Termin vor Ort mehrere Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht festgestellt hat.

Die Landkreisbehörde hatte sich in der vergangenen Woche schon während der Aufbauarbeiten auf dem Gelände umgeschaut und laut einer Sprecherin des Landratsamts "die Einhaltung vorgeschriebener Anforderungen zur Tierhaltung angemahnt". Bei einer erneuten Kontrolle sei festgestellt worden, dass der Circus Rudolf Busch dem nicht nachgekommen sei, dass vielmehr Anforderungen für die Tierhaltung nach dem Tierschutzgesetz und den danach erlassenen Verordnungen "nicht erfüllt werden". Das Veterinäramt habe daraufhin eine Anordnung zur Verbesserung der Tierhaltung erlassen und zudem die Bußgeldverfahren eingeleitet; ob der Circus die Anordnung befolge, werde weiterhin kontrolliert. Bei den Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht geht es nach Angaben des Landratsamts vor allem um die "unangemessene Größe" sowie mangelnde Qualität und Verhaltensgerechtigkeit der Gehege und Unterbringungsmöglichkeiten für die jeweiligen Tierarten.

Fraglich ist, ob der Circus auf dem beengten, ringsum von Straßen eingegrenzten Gelände nachbessern kann; das Landratsamt meint dazu, dass entweder der jetzt vorhandene Platz "optimaler genutzt" oder die Zahl der Tiere reduziert werden könnte. Komme der Zirkusbetreiber der Anordnung zur Verbesserung der Tierhaltung nicht nach, werde das Veterinäramt die anderen Landratsämter in Baden-Württemberg über die Erkenntnisse unterrichten "mit der dringenden Bitte, die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu überprüfen". Nächster Gastspielort des Circus Rudolf Busch ist Schramberg. In letzter Konsequenz, so das Landratsamt weiter, könnte die Nichtbefolgung bis hin zum Entzug der Erlaubnis für das Zurschaustellen von Tieren führen.

Auffällig ist, dass einige Tiere des Circus auf der kleinen Wiese direkt neben der Abfahrt der Bundesstraße 27 gehalten werden, darunter Dromedare, Kamele, Ponys und Zebras. Die Straße ist stark befahren, nur wenige Meter von den Tieren entfernt düst der Verkehr vorbei. "Da wird einem schon beim vorbeifahren schlecht", schrieb eine Leserin unserer Zeitung. Allein die Nähe zur B 27 wäre laut Landratsamt indes kein Verstoß gegen das Tierschutzrecht.

Die vom Veterinäramt festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind für den Circus Rudolf Busch auch deshalb pikant und ein klassisches Eigentor, weil das Unternehmen Tierschützer ausdrücklich dazu einlädt, sich über die Tierhaltung vor Ort ein Bild zu machen. Tierschützer würden, heißt es, "mit offenen Armen empfangen", damit sie sich erst informieren könnten, bevor sie die Tierhaltung des Unternehmens vorab und pauschal kritisierten.

Parallel dazu hat der Circus Rudolf Busch in Balingen, wie berichtet, Ärger mit der Stadtverwaltung, weil er seine Zelte ohne Genehmigung auf dem Rasengrundstück zwischen der B 27 und dem Messegelände aufgeschlagen hat. Das Ordnungsamt der Stadt hatte kurzzeitig sogar eine Räumung des Geländes ins Auge gefasst. Zirkusbesucher müssen, um ins Zelt zu gelangen, über die vielbefahrenen Straßen laufen. Zu deren Schutz hat die Stadtverwaltung mittlerweile eine Geschwindigkeitsreduzierung rund um den ziemlich ungewöhnlichen Zirkusplatz angeordnet.