Für eine Erhöhung der Grundsteuer wollte sich der Verwaltungsausschuss nicht aussprechen. Foto: Büttner

Ja zu Erhöhungen bei den Friedhofsgebühren und bei den Mieten städtischer Wohnungen – diese Empfehlungen an den Gemeinderat traf der Verwaltungsausschuss am Dienstag. Einen Beschluss, wie dieser im Falle der Grundsteuern A und B entscheiden soll, wollten die Mitglieder nicht treffen.

Balingen - Die Verwaltung hatte bei der Grundsteuer B vorgeschlagen, diese von 380 auf 400 Prozent zu erhöhen, was Mehreinnahmen von 300.000 Euro pro Jahr bedeuten würde.

 

Im Vergleich zu anderen Großen Kreisstädten im Regierungsbezirk sei der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer B der Stadt Balingen eher unter dem Durchschnitt. Weiter regte die Verwaltung an, den Hebesatz der Grundsteuer A von 320 auf 340 Prozent anzuheben.

Bei den derzeitigen Teuerungen passe die Erhöhung eigentlich nicht, sagte Günther Meinhold (CDU). Aber diese passten immer nicht, wobei er darauf verwies, dass die letzte Anhebung im Jahr 2011 inzwischen lange zurückliege. Er tue sich schwer, hielt Dietmar Foth (FDP) fest bei den steigenden Miet-, Bau- und Energiekosten und mit Blick darauf, dass die Grundsteuer auf Mieter umgelegt würden. Die andere Seite sei die Haushaltslage der Stadt, weshalb Erhöhungen in Frage kämen. Auch für Erwin Feucht (Grüne) seien die Grundsteuern eine wichtige Einnahmequelle und somit hilfreich, die großen Aufgaben der Stadt zu stemmen.

Baulandsteuer als mögliche Einnahmequelle

Feucht brachte die geplante Grundsteuer C, die so genannte Baulandsteuer als mögliche Einnahmequelle ins Spiel, zumindest in einigen Jahren. Hierzu sagte Oberbürgermeister Helmut Reitemann, dass die Stadt diese gerne erheben würde, wenn einmal die Möglichkeit dazu besteht. Denn es wäre ein Chance, dass Grundstücke, die bebaut werden könnten, aber brach liegen, hierfür bereitgestellt würden. Und davon gebe es in Balingen viele.

Nachdem einige Ausschussmitglieder signalisierten, dass sie dieses Thema noch einmal in ihren Fraktionen diskutieren und sich bei einer Abstimmung enthalten wollten, wurde beschlossen, auf eine Empfehlung an den Gemeinderat zu verzichten.

Dagegen sprach sich der Verwaltungsausschuss dafür aus, zum 1. Januar 2022 die Friedhofsgebühren zu erhöhen, genauer die Grabnutzungsgebühren, und zwar um drei Prozent. Damit liege die Stadt laut Reitemann zwar "am oberen Rand", wenn die Gebühren vergleichbarer Städte herangezogen werden. Aber Balingen habe sich für Dezentralität entschieden und daher 13 Anlagen, die unterhalten werden müssten. Diese hätten einen großen Mehrwert, weil sie auch als Aufenthaltsort dienten, sagte Erwin Feucht. Dies rechtfertige eine Anhebung, wenngleich es immer schwierig sei, Gebühren zu erhöhen.

Erhöhung der Bestattungsgebühren nicht diskutiert

Weil für Günther Meinhold Friedhöfe auch "Visitenkarten" einer Stadt seien, dürften sie auch etwas kosten – wobei abzuwägen sei, wie viel der Allgemeinheit aufbürdet werde, weil der Deckungsgrad nur bei rund 50 Prozent liege, und wie viel den Angehörigen eines Verstorbenen. Dietmar Foth sprach von einer moderaten Erhöhung, wenngleich der Deckungsgrad noch höher sein könnte. Diesen dürfe man nicht aus den Augen verlieren.

Auf Empfehlung der Verwaltung wurde eine Erhöhung der Bestattungsgebühren nicht diskutiert, weil hier der Kostendeckungsgrad gegen 100 Prozent gehe. Auch die Leichenhallengebühren sollen nicht angehoben werden. Die Räte folgten ebenfalls der Verwaltung, die darauf verwiesen hatte, dass bei den zum Teil sehr einfachen Leichenhallen eine höhere Gebühr "schwerlich angemessen und vertretbar erscheint".

Obwohl sich der Ausschuss noch für eine Erhöhung der Mieten für städtische Wohnungen um maximal zehn Prozent aussprach, hatten die Mitglieder noch Rede- und Klärungsbedarf und verlegten die weitere Diskussion in den nichtöffentlichen Teil Es sei ein "heikles Thema", sagte Ute Theurer (Freie Wähler), und für manche Mieter sicherlich eine bedeutende Erhöhung, so Margit Reinhardt (Grüne).

Bei allen drei Punkten wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Oktober entscheiden.