Kreistagswahl: Am 26. Mai sind die Stimmberechtigten aus sieben Wahlkreisen aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreter zu wählen

Zollernalbkreis. Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und der wichtigste Entscheidungsträger des Landkreises. Er bestimmt über Bau und Betrieb der Berufsschulen und Kliniken, legt die Müllgebühren fest und beschließt über Straßenangelegenheiten und öffentlichen Personennahverkehr. Am 26. Mai wird das Gremium für die kommenden fünf Jahre neu gewählt.  Verteilung der Sitze: Die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen erfolgt nach der Anzahl der Stimmberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen; die Fraktionen können jeweils so viele Kandidaten nominieren, wie viele Sitze der jeweilige Wahlkreis im Gremium hat. In einem zweiten Zuteilungsverfahren werden die Gesamtstimmenzahlen eines Wahlvorschlages in allen Wahlkreisen addiert und im Verhältnis zu den Gesamtstimmenzahlen der anderen Listen auf die Gesamtzahl der Sitze verteilt. Zeigt sich, dass einem Wahlvorschlag in den Wahlkreisen mehr Sitze zugeteilt wurden als ihm zustehen, wird ein Verhältnisausgleich vorgenommen.

 Die Wahlkreise: Der Zollernalbkreis ist für die Kreistagswahl in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Städte Albstadt, Balingen und Hechingen bilden je einen Wahlkreis für sich, die übrigen Städte und Gemeinden werden in vier weitere Wahlkreise zusammengefasst. In den sieben Wahlkreisen sind jeweils zwischen fünf und 13 Kreisräte zu wählen.  Die Fraktionen: Die Zahl der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Kreistags richtet sich an der Größe des Landkreises aus. Die Anzahl der zu wählenden Kreisräte wird anhand der Zahl der Einwohner der Wahlkreise ermittelt. Dem "alten" Kreistag gehören 60 Mitglieder an, darunter 15 Frauen. Die CDU-Fraktion hat 25 Mitglieder, die Freie Wählervereinigung ist mit 15 Mitgliedern zweitstärkste Fraktion. Die SPD-Fraktion stellt zehn Kreisräte, Bündnis 90/Die Grünen fünf, die FDP-Fraktion vier. Ein Kreistagsmitglied wurde über Die Linke gewählt.

 Der Landrat: Der Kreistag wählt den Landrat, der Vorsitzender des Kreistags ist – allerdings ohne Stimmrecht. Die Amtszeit des Landrats beträgt acht Jahre. Die letzte Landratswahl fand am 6. Juli 2015 statt. Zu Stellvertretern des Landrats werden drei Kreisräte aus den stärksten Fraktionen gewählt.  Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse: Der Kreistag tagt im Schnitt fünf- bis siebenmal im Jahr. Für bestimmte Aufgaben bildet er aus eigenen Reihen beschließende Ausschüsse. Diese treten ebenso häufig zusammen wie das komplette Gremium und beschließen in Fachfragen, die der Kreistag ihnen zur dauerhaften und selbstständigen Erledigung übertragen hat, oder beraten Angelegenheiten vor und sprechen gegebenenfalls Beschlussempfehlungen für den Kreistag aus.

 Die Arbeit: Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Aufgaben übertragen hat, und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm oder einem Ausschuss bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Der Landkreis nimmt sich insbesondere der Aufgaben an, die für eine einzelne Gemeinde zu groß sind und deren Leistungsfähigkeit übersteigen würden. Die gewählten Kreisräte legen die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest, stellen den Haushaltsplan für den Landkreis auf und bestimmen über die Höhe der Kreisumlage und über den Einsatz der Mittel, die dem Landkreis zur Verfügung stehen.