Weil er seine Freundin im Rausch geschlagen hat, stand ein Mannn jetzt vor Gericht. Foto: © TheVisualsYouNeed – stock.adobe.com

Prozess vor Amtsgericht. 56-Jähriger zu einem Jahr und einen Monat verurteilt.

Balingen - Weil er seine Freundin sexuell genötigt und geschlagen hat, muss ein 56-jähriger Balinger für ein Jahr und einen Monat ins Gefängnis. Außerdem muss er sich einer Alkoholentzugstherapie unterziehen.

Es war im August 2018: Eine 51-jährige Frau lud ihren Freund ein. Der brachte 18 Flaschen Bier mit, an denen sich die beiden gütlich taten. Im Rausch entblößte sich dann der Mann und verlangte von der Frau, dass sie ihn befriedigen solle.

Als sie sich weigerte, ohrfeigte er sie. Als sie ihn daraufhin aufforderte, die Wohnung zu verlassen, weigerte er sich, zog sie an den Haaren und hinderte sie daran, wegzulaufen. Später fuhr er mit seinem Mofa nach Hause. Die Frau rief die Polizei, ein Alkoholtest bei dem Mann ergab 3,1 Promille.

Zwei Monate später zankten sich die beiden erneut, wieder war reichlich Alkohol geflossen. Im Laufe der Streiterei schlug der Mann der Frau dreimal mit der Faust ins Gesicht, sie erlitt eine Schädelprellung und einen Riss in der Lippe. Mit Verdacht auf ein gebrochenes Nasenbein kam sie mit dem Sanka ins Krankenhaus.

Angeklagter räumt Taten ein

Am Dienstag musste sich der Mann nun vor dem Balinger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf lautete auf sexuelle Belästigung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch und Fahren unter Alkoholeinfluss.

Vor Gericht räumte der Mann die ihm vorgeworfenen Taten ein, auch dass er die Frau am Arm festgehalten habe, als sie aus der Wohnung weglaufen wollte: "Ich wusste, wenn sie rausgeht, ruft sie die Polizei. Dann hab ich wieder nichts als Theater."

In der Verhandlung zeichnete sich das Bild eines zerrütteten Lebens ab. Die Mutter des Mannes trank sich zu Tode, er schaffte nur den Sonderschulabschluss. Eine Ehe, aus der drei Kinder hervorgingen zerbrach. Der Mann begann, massiv zu trinken, er lebt in eine Notunterkunft, hat 30.000 Euro Unterhaltsschulden, lebt von 900 Euro Rente. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Verkehrsdelikten, Diebstahls und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Seit zehn Jahren ist er mal mehr, mal weniger mit der Frau zusammen. Die gemeinsame Tochter lebt in einem Pflegeheim. Immer wieder kam es zum Streit zwischen dem Paar, immer wieder schmiss sie ihn aus ihrer Wohnung. "Er kann nicht von ihr lassen", urteilte der psychologische Gutachter im Prozess.

Vor Gericht konnte sich die Frau, die einen psychologischen Betreuer hat, nicht mehr ganz genau an die Taten erinnern. Es sei nicht das erste Mal, dass der Mann ausgerastet sei. Sobald er einen gewissen Alkoholpegel erreicht habe, werde er aggressiv. "Ich will ja nicht, dass er eine Mordsstrafe bekommt, aber so geht’s ja auch nicht", sagte sie gegenüber der Richterin.

Eine "Mordsstrafe" verhing die Kammer in der Tat nicht. Doch angesichts der Vorstrafen des Mannes, der noch unter Bewährung stand, verurteilte sie ihn zu einem Jahr und einem Monat Haft. Darüber hinaus muss er sich in eine Entziehungsklinik begeben.