Blick aus der Luft auf den Real-Standort an der Langen Straße 24 in Balingen: Das Gebäude soll im nächsten Jahr umfassend modernisiert werden. Neben Non-Food-Artikeln wird es dort künftig auch Lebensmittel geben. Foto: Conzept Immobilien

Keine Vergrößerung, nur Modernisierung des Markts. Arbeitsplätze und Wettbewerb gesichert.

Balingen - Der Umzug des Lebensmittelsortiments von Real im Gewerbegebiet Gehrn unter das Dach des Non-Food-Markts und damit die Zukunft des Handelsunternehmens in Balingen scheint gesichert. Möglich macht das der Verzicht auf eine Vergrößerung der Verkaufsfläche.

Den entsprechenden Bauantrag hat Joachim Feyrer seitens der Eigentümergesellschaft FSP am Montag im Balinger Rathaus abgegeben. Davor hatten die Stadtverwaltung, Real und FSP einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, mit dem der Umfang der Sortimente und deren Mix im künftigen Real-Markt genau geregelt wird.

"Kaufkraft für Balingen gesichert"

Der Balinger Baudezernent Michael Wagner sagte gegenüber unserer Zeitung angesichts der nun gefundenen Lösung, er sei froh, dass die rund 100 Arbeitsplätze von Real in Balingen wohl gesichert blieben. Joachim Feyrer, der mit seiner Conzept Immobilien GmbH Bauvorhaben für Händler in ganz Baden-Württemberg begleitet, meint, dass der Erhalt von Real "gut für den Wettbewerb im Gewerbegebiet und in Balingen" sei. Dadurch werde auch Kaufkraft für Balingen gesichert.

Der Verzicht auf den grundlegenden Umbau und die Erweiterung der Verkaufsfläche ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen den Eigentümern, Real, der Balinger Stadtverwaltung, dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Regionalverband Neckar-Alb. Statt den Non-Food-Markt an der Langen Straße 24 umzubauen und die Verkaufsfläche um 800 Quadratmeter zu vergrößern und damit Platz für Lebensmittel zu schaffen, wie vor rund einem Jahr beantragt, soll das Gebäude nun lediglich modernisiert werden, erläutert Feyrer im Gespräch mit unserer Zeitung. Wobei "lediglich" ein kleines Wort für das Vorhaben ist: Mehrere Millionen will Feyrer, der zusammen mit zwei weiteren Gesellschaftern seit 2015 Eigentümer der Immobilie ist, in die Ertüchtigung des Real-Markts stecken. Dazu sollen neue, kundenfreundlichere Parkplätze angelegt werden. All das ist, die Erteiligung der Baugenehmigung vorausgesetzt, laut Feyrer bis Herbst 2018 geplant.

Einmaliges Recht aus 70er-Jahren gilt weiter

Den ursprünglichen Bauantrag und die damit verbundene notwendige Änderung des Bebauungsplans hatte insbesondere der Regionalverband als nicht konform mit dem Regionalplan abgelehnt: Sortimente wie Lebensmittel, Haushaltswaren, Spielsachen und Kleidung, wie sie Real im Gewerbegebiet anbietet, sollen gemäß der Balinger Einzelhandelskonzeption eigentlich nur in der Innenstadt verkauft werden dürfen.

Das gilt grundsätzlich auch für die Gebäude, in denen Real in Balingen untergebracht ist; allerdings gilt für diese der Bestandsschutz. Für die Immobilie Lange Straße 24, den Non-Food-Markt, ist in den 1970er-Jahren die Baugenehmigung als Warenhaus samt buntem Sortiments-Mix mit einer Verkaufsfläche von 3300 Quadratmetern erteilt worden; dieses einmal erteilte Recht gilt weiter, solange das Gebäude nicht abgerissen oder grundlegend umgebaut wird.

Genau das geschieht nun nicht – und das macht nun den Umzug des Lebensmittelsortiments innerhalb der damals zugelassenen Flächengrenzen möglich. Notwendig wird der Umzug von Real erst, weil Edeka das Gebäude Lange Straße 37 – den derzeitigen Real-Lebensmittelmarkt – gekauft hat und dort einen neuen Markt bauen will; Real muss die Immobilie zum 30. Juni 2018 räumen.

Gegen die Verlagerungspläne von Real hatte Edeka mit Blick auf geltendes Planungsrecht scharf protestiert; man darf nun gespannt darauf sein, ob Edeka seine Ankündigung wahr macht, gegen eine Genehmigung für Real klagen zu wollen. Allerdings hatte auch Edeka wegen seiner Neubaupläne an der Langen Straße 37 das Regierungspräsidium an der Backe: Die geplante Verkaufsfläche entsprach nicht dem, was durch die einst für dieses Gebäude erteilte Baugenehmigung bestandsgeschützt ist.