Blechmann stellte die einzelnen Paragrafen der Satzung vor. Diskutiert wurde, ob man wie in anderen Sozialkaufhäusern auch Nicht-Bedürftigen den Einkauf erlauben solle oder nicht.
Hahn und Blechmann wollen sicherstellen, dass sich auch Menschen ohne die eigentlich vorgeschriebene Bescheinigung etwa nach Bränden und anderen Unglücksfällen im Sozialkaufhaus mit dem Nötigsten versorgen können. Ansonsten sei der Einkauf dort nur Personen mit Tafelladenausweis, Bezieher von Wohngeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und anderen Leistungen möglich. Also allen, welche als "minderbemittelt" eingestuft seien, so Blechmann. Im Übrigen sei die Satzung schon mit dem Finanzamt abgestimmt.
Möglich ist laut Satzung eine Kooperation mit anderen Vereinen und Institutionen. Auch kann der Vorstand des Vereins Sozialkaufhaus einen Beirat zur Unterstützung bilden oder Hilfspersonen rekrutieren. Einstimmig beschlossen die 20 Gründungsmitglieder die Satzung.
Jeweils mit Enthaltung des Gewählten wurden Nathalie Hahn als erste Vorsitzende, Peter Blechmann als zweiter Vorsitzender und Schatzmeister, Andrea Bohner als dritte Vorsitzende und Schriftführerin sowie Stefan Nachtmann und Mikaela Schlegel als Kassenprüfer gewählt.
Weitere Informationen: info@skh-zollernalb.de oder 0151/15 71 58 50 oder 0160/96 26 98 98
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