Das Publikum geht bei den Open-Air-Konzerten im Engstlatter Gewerbegebiet voll mit. Foto: Bäurle

Foto wirft Fragen auf. Gruppen an Tischen kannten sich. Hygienekonzept mit Stadt abgestimmt.

Balingen - Bei Open-Air-Konzerten im Engstlatter Gewerbegebiet ist am Wochenende gefeiert worden. Auf den Bildern der Events wird geklatscht, die Besucher sitzen auf Bierbänken eng nebeneinander und außer der Kellnerin trägt niemand einen Mund-Nasen-Schutz. Ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung? Den wittert ein Leser prompt und kommentiert: "Sieht aber nicht wie ein Maskenball aus... oder sind Rockfans 'eine Familie'?" Von einem Verstoß könne keine Rede sein, stellt der Veranstalter unmissverständlich klar.

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"Es lief alles corona-konform ab", versichert Elischa Dommer, Geschäftsführer von "Show + Media Design" in Balingen. Das Unternehmen hat die Konzerte organisiert. Laut Verordnung dürfen an einem Tisch, beispielsweise in einem Restaurant oder auf einer Veranstaltung, 20 Personen sitzen. "Wir haben diese Zahl sogar auf 16 reduziert", so Dommer.

Personal kontrolliert Einhaltung der Regeln

Die Besucher, die an einem Tisch saßen, kannten sich laut Dommer alle untereinander. Die Gruppen hätten gemeinsam die Tickets gebucht oder sich vor dem Eingang getroffen, um zusammen einen Platz zu finden. Zwischen den Bierbankgarnituren sei außerdem ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewesen.

Auf dem Weg zur Toilette sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann erforderlich gewesen. "Das hätten wir nicht tun müssen, aber ich wollte es so, zur Sicherheit", sagt Dommer. Die Einhaltung des Hygienekonzepts hätten die Kellner und das Personal kontrolliert. "Wir hatten zwei Ausreißer an der Bühne, die wir darüber belehren mussten, dass sie ihren Sitzplatz einhalten mussten", erzählt der Geschäftsführer.

In Abstimmung mit der Stadt

Das Hygienekonzept für die Konzerte habe Dommer im Vorhinein mit der Stadt Balingen besprochen. Diese habe es genehmigt.

"Grundsätzlich sind die Veranstalter in der Pflicht, ein Hygienekonzept für ihre Veranstaltung zu erstellen und dieses umzusetzen", berichtet Anja Heinz, Sprecherin des Landratsamts Zollernalbkreis. "Das Hygienekonzept wird bei der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen vorgelegt und dessen Umsetzung erläutert." Diese sei in diesem Fall die Stadt Balingen. "Werden die Vorgaben gemäß der Coronaverordnung Baden-Württemberg nicht eingehalten, kann dies als Ordnungswidrigkeit durch die Bußgeldbehörde geahndet werden."

Die Stadtverwaltung war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.