Uwe Leibold von der Straßenmeisterei hatte die Umweltzone-Schilder aufgestellt. Zum 1. November können sie wieder abgebaut werden. (Archivfoto) Foto: Maier

Maßnahmen zur Luftreinhaltung erfolgreich. Tempo 30 bleibt. Lärmschutz geht vor. Mit Kommentar

Balingen - "Ich bin sehr froh." So kommentiert Oberbürgermeister Helmut Reitemann die Entscheidung des Regierungspräsidiums, zum 1. November die Umweltzone Balingen aufzuheben. Es bleibt aber bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Endinger Ortsdurchfahrt.

Die Aufhebung der Umweltzone – bisher hat Baden-Württemberg noch keine Zurückgenommen – deutete sich bereits im Januar angedeutet. An der Messstation an der Endinger Ortsdurchfahrt waren zuvor Werte ermittelt worden, die erneut weit unter dem Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lagen – wie im Falle der Messstationen in der Wilhelmstraße und Bahnhofstraße auch.

Luftreinhalteplan wird fortgeschrieben

Nun wird vom Regierungspräsidium der Luftreinhalteplan Balingen fortgeschrieben, und zwar in der Art, dass die Umweltzone Balingen aufgehoben wird. Selbst bei konservativer Betrachtung werde der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel weiterhin sicher eingehalten, teilt die Behörde mit. "Die durch das Land und die Stadt ergriffenen Maßnahmen sind erfolgreich. Die Luftqualität hat sich in Balingen erheblich verbessert", erklärt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Es wird darauf verwiesen, dass die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht wurde. Dazu wurden konservative Annahmen getroffen. Den Berechnungen zufolge steige die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen durch die Aufhebung der Umweltzone im Bereich der Schömberger Straße im schlechtesten Fall um maximal 10 Prozent auf 31 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel 2020 an. Auch unter Berücksichtigung von wetterbedingten Schwankungen werde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel in Balingen weiterhin sicher eingehalten.

Die Behörde erinnert daran, dass in Balingen im Jahr 2013 eine Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahresmittel gemessen worden war, weshalb 2016 ein Luftreinhalteplan aufgestellt wurde und eine Umweltzone eingerichtet wurde. Wie das Balinger Ordnungsamt mitteilt, seien rund 160 Verfahren gegen Personen eingeleitet worden, die sich nicht die mit der Umwelthzone verbundenen an Verordnungen gehalten hatten.

Tempo-30-Begrenzung bleibt

Laut Reitemann hätten die verschiedenen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit des Luftreinhalteplans umgesetzt wurden, "funktioniert": die Linksabbiegespur auf der Ortsdurchfahrt Endingen vor der Abzweigung zur Lehrstraße und der Kreisverkehrsplatz an der Wilhelmstraße/Am Spitaltörle, durch den der Verkehr flüssiger geworden sei. An der früheren Ampelanlage war es immer wieder zu Staus gekommen, weshalb es durch die laufenden Motoren zu erhöhten Luftverschmutzungswerten gekommen war. Auch die Nord-West-Umgehung bei Weilstetten habe für Entlastung gesorgt.

Als weitere Maßnahme, die Teil der Fortschreibung des Luftreinhalteplans sein sollte, nennt das Regierungspräsidium die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometer pro Stunde auf der gesamten Endinger Ortsdurchfahrt. Doch die Behörde weist darauf hin, dass die Stadt Balingen die Geschwindigkeitsreduzierung beibehalten wollte, und hat diesem Wunsch nun auch entsprochen: Es bleibt bei der Tempo-30-Regelung "Aus Lärmschutzgründen", wie Oberbürgermeister Helmut Reitemann erklärt. Die Tempo-30-Begrenzung sei auch in den Lärmaktionsplan der Stadt Balingen von 2018 aufgenommen worden. Einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung habe das Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 6. August zugestimmt.

Bürger können sich beteiligen

Die Bürger haben die Möglichkeit, sich an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu beteiligen, wie das Regierungspräsidium betont. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Planentwurf in der Behörde in der Konrad-Adenauer-Straße 20 in Tübingen von Montag, 17. August, bis einschließlich Donnerstag, 17. September, aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dienststellen nur mit Schutzmaske sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden dürfen. Der Planentwurf Stadtverwaltung liegt auch beim Balinger Stadtplanungsamt in der Neuen Straße 31 aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab Montag den Planentwurf im Internet einzusehen.

Dort ist auch ein Einwendungsformular und das Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zu finden. Bis einschließlich Freitag, 2. Oktober, können Einwendungen und Anregungen schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Tübingen gerichtet werden.

Kommentar: Voller Erfolg

Was hatte die Ausweisung einer Umweltzone in Verbidung mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplans in Balingen und auch darüber hinaus für Aufregung gesorgt! Da fühlten sich die Besitzer älterer Fahrzeuge schikaniert, da fühlten sich Autofahrer durch die Geschwindigkeitsbegrenzung ausgebremst. Doch schon früh hat sich gezeigt, dass die verschiedenen Maßnahmen Wirkung zeigen. Die Grenzwerte bleiben regelmäßig unterschritten, und zwar deutlich. Deshalb ist es nur konsequent, dass das Tübinger Regierungspräsidium die Umweltzone aufhebt. Genauso konsequent ist es, dass die Behörde dem Wunsch der Stadtverwaltung nachkommt und es bei der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Endinger Ortsdurchfahrt bleibt. Denn alle Maßnahmen, ob für die Luftreinhaltung oder für den Lärmschutz, kommen schließlich den Bewohnern zugute.