Fortschreibung des Luftreinhalteplans fertiggestellt. Regierungspräsidium: Tempo 30 in Endingen bleibt.
Balingen - Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Luftreinhalteplan Balingen fortgeschrieben. Die Luftqualität hat sich durch die umgesetzten Maßnahmen erheblich verbessert. Zum 1. November wird die Umweltzone daher aufgehoben.
2016 ein Luftreinhalteplan aufgestellt
Selbst bei konservativer Betrachtung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel auch nach Aufhebung der Umweltzone weiterhin sicher eingehalten. So lautet die Einschätzung des Tübinger Regierungspräsidiums.
In Balingen wurde im Jahr 2013 eine Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahresmittel gemessen, weshalb 2016 ein Luftreinhalteplan aufgestellt wurde. Die Luftreinhalteplanmaßnahmen zeigten unmittelbaren Erfolg, sodass seit 2017 der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel unterschritten wurde.
Aufgrund dieser erfreulichen Verbesserung der Luftqualität werden mit der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans die Umweltzone sowie die Anordnung von Tempo 30 in der Endinger B 27-Ortsdurchfahrt zum 1. November aufgehoben.
Geschwindigkeitsbegrenzung in Endingen bleibt
Gleichwohl bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung in Endingen erhalten, allerdings auf anderer Grundlage: Die Stadt Balingen hält aus Lärmschutzgründen an dem Tempolimnit fest. Außerdem bleiben die beiden planunabhängigen Maßnahmen der Stadt Balingen – die Linksabbiegespur auf der B 27 in der Endinger Ortsdurchfahrt vor der Abzweigung zur Lehrstraße sowie der Kreisverkehr an der Wilhelmstraße/Am Spitaltörle – weiterhin bestehen.
Die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht. Dazu wurden konservative Annahmen getroffen. Den Berechnungen zufolge steigt die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen durch die Aufhebung der Umweltzone im Bereich der Schömberger Straße im schlechtesten Fall um maximal zehn Prozent (knapp drei Mikrogramm je Kubikmeter Luft). Bezogen auf die Stickstoffdioxid-Belastung von 28 Mikrogramm im Jahresmittel 2019 steigt die Konzentration somit auf maximal 31 Mikrogramm im Jahresmittel 2020 an.
Auch unter Berücksichtigung von wetterbedingten Schwankungen wird der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm nach Meinung des Regierungspräsidiums im Jahresmittel in Balingen weiterhin sicher eingehalten.
Der nunmehr fortgeschriebene Luftreinhalteplan liegt nun für jedermann einschließlich des Gutachtens der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bis 30. Oktober 2020 öffentlich aus. Einsehen kann man ihn bei der Stadtverwaltung Balingen, Neue Straße 31, im Eingangsbereich, sowie im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, Raum S 202.