Parkscheibe richtig eingestellt? Und was ist mit der Plakette? Wegen der Umweltzone schauen die Mitarbeiter des Vollzugsdiensts künftig bei geparkten Autos in ganz Balingen genauer hin. Foto: Maier

Keine Schonfrist für Plakettensünder. Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren ab 1. April.

Balingen - Keine Plakette? Mit roter oder gelber Plakette in Balingen unterwegs? Und auch keine Ausnahmegenehmigung? In diesen Fällen droht Autofahrern in Balingen ab 1. April ein Bußgeld. Dann tritt die Umweltzone für das ganze Stadtgebiet in Kraft.

Der städtische Vollzugsdienst und die Polizei schauen künftig genau hin. Die Angestellten der Stadt und die Beamten kontrollieren ab 1. April, ob Fahrzeuge die dann geforderte grüne Plakette tragen und innerhalb der Umweltzone unterwegs sein dürfen. Wenn sie fehlt, gibt’s ein Knöllchen. Dann sind 80 Euro fällig.

Der Vollzugsdienst und die Polizei teilen sich die Arbeit auf. Während die städtischen Sheriffs für den sogenannten ruhenden Verkehr zuständig sind, achten die Polizisten auf den fließenden Verkehr. Sprich: Bei ihren Rundgängen durch die Balinger Innenstadt schauen die städtischen Angestellten künftig nicht mehr nur darauf, ob die Parkscheibe abgelaufen ist, sondern auch darauf, ob an den Fahrzeugen eine grüne Plakette angebracht ist. Und die Polizei schaut bei Streifenfahrten oder beispielsweise auch, wenn sie zu Unfällen gerufen wird, danach, ob die Fahrzeugen überhaupt in der Balinger Umweltzone unterwegs sein dürfen, die das Regierungspräsiudium Tübingen wegen überhöhter, gesundheitsschädlicher Stickstoffdioxidwerte angeordnet hat.

Auf die Überzeugungskraft von Ausreden sollten Fahrzeughalter besser nicht setzen: Dass die "grüne" Umweltzone kommt, weiß man; durch die noch ausstehende Veröffentlichung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gilt sie als allgemein bekanntgemacht. Zudem werden im ganzen Stadtgebiet, an allen Stadteinfahrten und insbesondere an den Bundesstraßen 27 und 463 bereits weiträumig vor der Balinger Stadtgrenze entsprechende Schilder aufgestellt, sagt Helmut Haug vom Balinger Ordnungsamt.

Vermutlich dürfte in der Anfangszeit gleichwohl eine gewisse Schonfrist für Plakettensünder gelten, ganz ähnlich wie in Endingen zu Jahresbeginn: Dort galt bis Ende 2016 das Tempolimit von 30 Stundenkilometern auf der Ortsdurchfahrt nur zwischen 22 und 6 Uhr; seit 1. Januar gilt es rund um die Uhr. Die Blitzer entlang der Ortsdurchfahrt wurden indes erst Mitte Januar und damit zwei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regelung auf die neuen Gegebenheiten scharfgestellt. Wie man es mit den Plaketten-Kontrollen handhaben werde, müsse nun verwaltungsintern abgestimmt werden, so Helmut Haug.

Beim Landratsamt verwaltungsintern abgestimmt ist mittlerweile das Prozedere für die Ausnahmegenehmigungen: Die dafür notwendigen Formulare samt Informationsblatt sind ab Donnerstag, 2. März, 12 Uhr, bei den Zulassungsstellen erhältlich. Neben allgemeinen Ausnahmen, etwa für Einsatzfahrzeuge oder Oldtimer mit "H"-Kennzeichen können Privatpersonen und Gewerbetreibende für ihre Fahrzeuge Ausnahmen beantragen, etwa für den Fall, dass der Kauf eines neuen Fahrzeugs finanziell nicht zumutbar ist.