Streitbare Taubenfrau: Margarethe Zoppi. Archiv-Foto: Hauser Quelle: Unbekannt

Balingen - Die Querelen um Balingens "Taubenfrau" gehen weiter. Das Amtsgericht hat Margarethe Zoppi nun zu einer saftigen Geldbuße verdonnert. Zahlt die 72-Jährige nicht, droht ihr sogar Erzwingungshaft 

Balingen - Die Querelen um Balingens "Taubenfrau" gehen weiter. Das Amtsgericht hat Margarethe Zoppi nun zu einer saftigen Geldbuße verdonnert. Zahlt die 72-Jährige nicht, droht ihr sogar Erzwingungshaft. "Ich kann doch nicht ins Kittchen", sagt Margarethe Zoppi empört. Sie sei herzkrank und gehbehindert.

Und sie ist sich sicher: "Das wäre ein Skandal für Balingen, wenn ich in Haft müsste." Der Auslöser für Zoppis Sorge: Zweimal war sie im vergangenen Jahr angezeigt worden, weil sie im Bereich des Balinger Bahnhofs Tauben gefüttert hatte. Es waren nicht die ersten Anzeigen dieser Art. Frühere Fälle waren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Nun aber soll Zoppi eine Geldbuße von 275 Euro sowie die Verfahrenskosten von 75 Euro bezahlen. 350 Euro – bei ihrer "kleinen Rente" sei das kaum zu stemmen. "Ich drehe doch jeden Cent um", sagt die "Taubenfrau".

Tierfreundin spricht von "ewigem Krieg"

Werde eine Rate nicht bezahlt, könnten "ohne weitere Mahnung" Zwangsmaßnahmen wie die Vollstreckung der Erzwingungshaft eingeleitet werden, steht im Schreiben der Staatsanwaltschaft Hechingen. Auf der Strafvollstreckung ist aber auch vermerkt, dass Zoppi zunächst sechs Monate lang Raten von je zehn Euro zu entrichten hat.

Zahlt sie regelmäßig, könnte der Rest der Buße wohl erlassen werden. Doch der Tierfreundin geht es auch ums Prinzip. Sie sieht sich als Opfer von "Geldmacherei" und spricht von einem "ewigen Krieg". Denn anders als andere Gemeinden – in Tübingen dürfe etwa in Grünanlagen gefüttert werden – sei Balingen nicht bereit, seine Polizeiverordnung zu lockern.

Dabei kümmere sie sich um verletzte und kranke Tauben, sagt Margarethe Zoppi. Nur mit Futter könne sie verletzte Vögel anlocken und einfangen. Ein Tierarzt habe ihr Wirken zum Wohl der Tauben bestätigt. Doch weder sei eine Sondergenehmigung erteilt noch einem Antrag auf einen kontrollierten Fütterplatz stattgegeben worden.

Ordnungsamtsleiterin Brigitte Witzemann äußert sich nicht

Zum aktuellen Gerichtsentscheid äußert sich Ordnungsamtsleiterin Brigitte Witzemann nicht. Grundsätzlich aber gelte, dass in Balingen im öffentlichen Raum sowie in Grünanlagen das Taubenfüttern verboten ist. Werde die Taubenfrau angezeigt, greife die Verbotsbestimmung. Es sei nicht möglich, diese Anzeige zu ignorieren.

"Das wäre Rechtsbeugung", betont Witzemann. Die Ordnungsamtsleiterin verweist auf die Taubenschläge, die beim Hobbyland und an der Stadtbücherei eingerichtet worden sind. Aus Tierschutzgründen, wie Witzemann betont. Die Stadt wolle die Tauben an die Schläge binden und sie dort mit Futter versorgen. Es sei deshalb "nicht förderlich, in die andere Richtung zu arbeiten" und die Vögel andernorts zu füttern.

Margarethe Zoppi stellt heraus, das sie dankbar für die Taubenschläge ist. Aber es sei eine Illusion, dass so jedes dieser "herrenlosen Haustiere" satt würde. Zoppi hofft weiter auf die Hilfe von Fürsprechern, die sie im Gemeinderat ausgemacht haben will. Das Füttern will sie nicht aufgeben: "Ich liebe diese Tiere."

(cje)