Betroffen vom sechsfachen Betrag der Hundesteuer: Halter eines Bullmastiffs. Foto: Pixabay

Steuersatzung soll zum 1. Januar 2020 angepasst werden. Mehreinnahmen von rund 20.000 Euro.

Balingen - Die Stadt Balingen will Hundebesitzern künftig tiefer in die Tasche greifen als bisher. Betroffen sind Halter aller Vierbeiner, insbesondere aber von Kampfhunden. Für "brauchbare Jagdhunde" soll es derweil künftig eine Befreiung geben.

Anlass für die geplante Anpassung der Hundesteuersatzung, die zuletzt im Jahr 2006 geändert worden war, sind laut Stadtkämmerer Jürgen Eberle zahlreiche Themen und Anregungen, die zuletzt im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden diskutiert worden sind. Nicht zuletzt aber gehe es auch darum, das jährliche Steueraufkommen "durch eine Erhöhung des Normalsatzes" zu steigern.

In Balingen sind derzeit rund 1500 steuerpflichtige Hunde registriert, die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer belaufen sich auf etwa 155.000 Euro.

20.000 Euro Mehreinnahmen erwartet

Für Halter von Allerwelt-Wauwaus wie Dackel, Boxer oder Pudel sieht die geplante Änderung eine Erhöhung des jährlichen Steuerbetrags von derzeit 96 auf 108 Euro vor; jeder weitere Vierbeiner kostet wie bisher auch schon das Doppelte. Von der Erhöhung erwartet sich Eberle Mehreinnahmen für die Stadtkasse von rund 20.000 Euro pro Jahr.

Nicht mehr wie bisher mit diesem normalen, sondern mit einem deutlich höheren Steuersatz veranlagt werden sollen künftig Kampfhunde: Deren Besitzer müssen, sofern der Gemeinderat dem Satzungsvorschlag zustimmt (Dienstag, 26. November, 17 Uhr, Stadthalle), etwa für Bullterrier, Bullmastiff, Bodeaux-Doggen oder Mastino Napolitano vom nächsten Jahr an den sechsfachen Satz bezahlen – 648 Euro; entsprechend den Regelungen für "normale Hunde" ebenso das Doppelte für den zweiten Kampfhund. Ausnahmeregelungen für Vierbeiner, für die ein positives tierpsychologisches Gutachten vorliegt, "sollten aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität gar nicht erst geschaffen werden", so Stadtkämmerer Eberle.

Halter "brauchbarer Hunde" sollen befreit werden

Auf einem anderen Feld will die Stadtverwaltung dagegen eine neue Ausnahme schaffen: Halter sogenannter brauchbarer Hunde, Tiere also, die von Jägern verpflichtend mitzuführen oder bereitzuhalten sind, sollen künftig von der Hundesteuer befreit sein. Eberle schätzt die Zahl der Jäger mit Jagdschein und Hund in Balingen auf etwa 50; deren Befreiung von der Hundesteuer sei "im Interesse des Naturschutzes und des Tierschutzes" nachvollziehbar. Im Zollernalbkreis hätten zudem bereits andere Städte – so etwa Albstadt, Meßstetten und Geislingen – diese Befreiung in der Hundesteuersatzung verankert.

Keine Steuernachlässe soll es dagegen für Hundehalter geben, die einen sogenannten Hundeführerschein erworben haben. Solche Regelungen gebe es zwar vereinzelt in Kommunen bundesweit, sie seien aber wegen der unklaren Definition des "Hundeführerscheins" nur mit deutlich mehr Personaleinsatz umsetzbar. Auch eine Sozialermäßigung auf die Hundesteuer will die Stadtverwaltung nicht gewähren: Diese stehe in der praktischen Umsetzbarkeit "in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zwischen dem Ertrag der Hundesteuer und dem Aufwand ihrer Veranlagung".