"Wir haben auf keinen Fall rumgegrölt, haben nicht randaliert, hatten keinen Alkohol getrunken, auch keinen Müll hinterlassen". Symbolbild. Foto: dpa

17-Jährige soll durch Reden und Gelächter Nachtruhe gestört haben. Vater warnt vor Verwarnungen auf Zuruf.

Balingenn - Das Lachen ist Sina (ihr richtiger Name ist der Redaktion bekannt) vergangen: Die Bußgeldstelle des städtischen Ordnungsamts beharrt auf einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro, das die 17-Jährige bezahlen soll.

Am 11. Mai gehörte die junge Frau zu einer Gruppe von Personen, die sich auf dem Parkplatz der Volkshochschule traf, um in die Disko Top 10 weiterzufahren. Mit Reden und Gelächter soll sie die Nachtruhe einer Anwohnerin gestört haben, die deshalb kurz vor 23 Uhr die Polizei rief.

Die Beamten nahmen daraufhin nicht nur die Personalien des Fahrers eines Autos auf, dessen Kennzeichen die Beschwerdeführerin sich notiert hatte, sondern auch die Namen aller seiner Mitfahrenden. Einen guten Monat später, am 16. Mai, ging bei Sina ein amtliches Schreiben ein. Sie habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, die ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich ziehe.

Diese Rechnung zu begleichen hat Sina sich jedoch geweigert, weswegen sie diese Woche erneut Post aus dem Rathaus erhielt. Sie sei nach Zeugenaussagen an einer vermeidbaren Lärmbelästigung beteiligt gewesen. Vermeidbar auch deshalb, weil sich die Gruppe unerlaubterweise auf dem Parkplatz der VHS aufgehalten habe. Sie möge bitte bis 5. Juli das Verwarnungsgeld bezahlen. Andernfalls werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Doch das sieht die junge Balingerin nicht ein: "Wir haben auf keinen Fall rumgegrölt, haben nicht randaliert, hatten keinen Alkohol getrunken, auch keinen Müll hinterlassen", hat sie bereits vor einem Monat dem Schwarzwälder Boten berichtet.

Rückhalt findet sie bei ihrem Vater, der gestern bei der Stadtverwaltung erneut schriftlich Widerspruch eingelegt und auch den Oberbürgermeister angeschrieben hat. An einen missglückten oder verspäteten Aprilscherz habe er anfänglich geglaubt, doch das sei offensichtlich nicht der Fall. "Es grenzt am Willkür, der wir uns auf keinen Fall beugen werden."

Er werde sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren, dass die Stadt quasi auf Zuruf Verwarnungsgelder verhänge: "Soll dem Denunziantentum in Balingen Tür und Tor geöffnet werden?" Die Stadt müsse eindeutige Beweise vorlegen, dass Sina an einer Lärmbelästigung beteiligt gewesen sei.