Das Sozialamt des Landkreises: Dort hatte eine Mitarbeiterin massiv betrogen. Das Urteil gegen die Frau ist nun rechtskräftig. Foto: Maier

Oberlandesgericht bestätigt Urteil des Landgerichts Hechingen. Drei Jahre Gefängnis wegen Betrugs.

Zollernalbkreis - Rechtsweg ausgeschöpft – nun geht’s hinter Gitter: Eine frühere Mitarbeiterin des Sozialamts des Zollernalbkreises muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat die Revision der 66-Jährigen gegen die Verurteilung durch das Landgericht Hechingen als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Über die Entscheidung des OLG sind die hiesigen Justizbehörden nach Informationen unserer Zeitung in dieser Woche informiert worden. Rund vier Monate nach dem Urteilsspruch durch das Landgericht Hechingen haben die Stuttgarter Richter damit die Verurteilung der 66-Jährigen bestätigt. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung muss die Balingerin nun für drei Jahre ins Gefängnis.

Die Frau hatte laut umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen die Kreiskasse massiv geschädigt und Gelder ins eigene Portemonnaie fließen lassen.

Im Landratsamt war sie für die sogenannten Rückkehrhilfen zuständig, mit denen Asylbewerber mit Hilfe finanzieller Anreize und Unterstützung zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatländer bewegt werden sollen. Allerdings, so die Überzeugung des Landgerichts Hechingen unter Vorsitz von Richter Schwarz, hatte die Frau in den Jahren 2013 und 2014 in Dutzenden Fällen fiktive Aktenvorgänge erstellt, Unterschriften gefälscht und sich dadurch Geld erschwindelt. Den Schaden, den die Staatsanwaltschaft zur Anklage brachte, belief sich auf rund 60.000 Euro.

Landratsamt fordert Schadensersatz in Höhe von 345 000 Euro

In erster Instanz war die 66-Jährige von Richterin Kurz am Amtsgericht Balingen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das wollte die Frau nicht akzeptieren – und legte Berufung gegen das Urteil ein, ebenso wie die Staatsanwaltschaft. In zweiter Instanz verhängte das Landgericht Hechingen dann eine höhere Strafe – drei Jahre Gefängnis. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts gibt’s an diesem Urteil nun nichts mehr zu rütteln.

Auf den Gesamtkomplex der Merkwürdigkeiten war eine Mitarbeiterin des Kreissozialamts im Frühjahr 2015 aufmerksam geworden. Dann wurde das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamts tätig. Die Prüfer förderten dabei offenbar noch weit mehr mutmaßliche Betrugsfälle durch die 66-Jährige ans Licht, als die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte.

Das Landratsamt hatte daraufhin die Einleitung zivilrechtlicher Schritte geprüft – die Kreisverwaltung macht einen Gesamtschaden in Höhe von 345.000 Euro geltend. Das Geld hätte die Kreiskasse gerne wieder – unklar ist indes, ob die Frau den Betrag zu Lebzeiten wird zurückzahlen können. Versuchen will man es seitens des Landratsamts auf jeden Fall: Wie die Kreisbehörde am Freitag unserer Zeitung sagte, wolle man nun, da das Strafverfahren abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig sei, das Zivilverfahren und damit den Schadenersatzanspruch "mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln intensiv weiter verfolgen".