Das Balinger Amtsgericht hat einen 45-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Dem Lehrer droht damit der Verlust des Beamtenstatus. Foto: Archiv

Richterin hat keine Zweifel: 45-jähriger Balinger wegen Übergriffen auf Nachbarmädchen zu Haftstrafe verurteilt.

Balingen - Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist am Freitag ein 45-jähriger Balinger zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte die Vorwürfe bis zuletzt vehement bestritten, Richterin Goßger hatte indes keine Zweifel.

Für den 45-Jährigen, der von Beruf Lehrer ist und mit seiner Familie in Balingen wohnt, hätte das Urteil, wenn es rechtskräftig wird, gravierende Folgen: Ihm droht der Verlust des Beamtenstatus. Bereits seit Beginn dieses Schuljahrs ist der Pädagoge beurlaubt. Zusätzlich zu der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verhängte das Amtsgericht eine Auflage von 2000 Euro. Die beiden Opfer hatten auf die Forderung eines Schmerzensgelds ausdrücklich verzichtet.

Ehefrau erleidet Schwächeanfall

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt hatte. Die Verteidiger des 45-Jährigen, Müsse und Schlichtenberger, hatten wegen "erheblichen Zweifeln am Schuldbeweis" auf Freispruch plädiert.

Die Ehefrau des 45-Jährigen, von der Unschuld ihres Mannes überzeugt, erlitt nach dem Urteilsspruch einen Schwächeanfall im Gerichtssaal, ein Krankenwagen musste gerufen werden. Rund 30 Personen verfolgten die Verhandlung; viele davon von der katholischen Kirchengemeinde, in der der Angeklagte und dessen Familie stark engagiert sind.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann zwei Nachbarmädchen in vier Fällen missbraucht; diese waren zum Zeitpunkt der Taten jünger als 14 Jahre. Beide Schwestern fasste er im Intimbereich an. Die Mädchen sagten bereits vor zwei Wochen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht aus (wir berichteten).

Der Angeklagte und dessen Verteidiger hatten bis zuletzt starke Zweifel an den Aussagen der Mädchen geäußert. So sagte Rechtsanwalt Müsse, dass die Aussagen in einigen Punkten widersprüchlich und oft wenig detailreich gewesen seien – er meine, dass diese dadurch auch "wenig glaubwürdig" seien. Gerne hätte die Verteidigung auch psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten gesehen; das hatte das Gericht abgelehnt. Schwer nachvollziehbar sei auch, so Müsse, dass die Nachbarmädchen nach den Übergriffen im Haus des 45-Jährigen weiterhin ein- und ausgegangen seien. Zudem habe die Polizei trotz intensiver Durchsuchung keinerlei kinderpornografisches Material im Haus des Mannes gefunden.

Der Angeklagte sagte, er wisse, dass er die ihm vorgeworfenen Taten niemals begangen habe, dass er die Kinder niemals im Genitalbereich angefasst habe. Durch Fragen, die er an die Zeugen richtete, versuchte er das Bild einer Verschwörung von pubertierenden Mädchen zu seinen Lasten zu zeichnen. Die Ermittlungen hätten ein massives Mobbing zur Folge gehabt, das habe bei ihm zu Selbstmordgedanken geführt. Verteidiger Schlichtenberger meinte, über dem Kopf seines Mandanten sei im Verlauf der Verhandlung ein "Riesenkübel Schmutz" ausgeleert worden in der Hoffnung, dass etwas davon hängen bleibe.

Dagegen hatte Staatswältin Keller und Rechtsanwältin Rager, die die beiden Mädchen vertrat, dargelegt, dass die Aussagen der Mädchen sehr wohl glaubwürdig seien. Es sei nachvollziehbar, dass die Erinnerung an die Taten bei den Mädchen nach so langer Zeit – verübt wurden sie in den Jahren 2001 und folgende – nicht mehr so frisch und damit so detailliert sein könne. Im Kern aber, was die sexuellen Übergriffe betrifft, seien die Aussagen plausibel und glaubhaft.

Dass sie die Taten erst lange Zeit nach den Vorfällen, im Jahr 2013, anzeigten, sei typisch für Fälle von sexuellem Missbrauch: Oft seien die Opfer, gerade Kinder, wehrlos, empfänden tiefe Scham. Es dauere, bis sie sich offenbaren könnten. Dazu komme, dass der Angeklagte als Nachbar und Vater der besten Freundinnnen eine Vertrauensperson gewesen sei. Insbesondere das ältere der beiden Mächen habe erst später erkannt, dass das, was der Nachbar da getan habe, ganz und gar nicht normal gewesen, sondern ein massiver Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung gewesen sei. Das belaste sie bis heute.

Im Zuge der Ermittlungen waren weitere Übergriffe auch auf andere Mädchen aus dem Freundeskreis der Tochter des Verurteilten bekannt geworden. Diese waren nicht Gegenstand der Anklage, rundeten aber, wie es Richterin Goßger formulierte, das "Gesamtbild" eines Mannes ab, der ganz offensichtlich ein sexuelles Interesse an jungen Mädchen, an Kindern habe. Dass bei der Durchsuchung des Wohnhauses des 45-Jährigen keinerlei kindersexuelles Material gefunden worden sei, bewertete Goßger nicht als entlastend: Das sei schließlich keine Voraussetzung für die Tatbegehung.