Landwirtschaftsminister Alexander Bonde verteidigt das Vorgehen im Fall des Rinderflüsterers. Foto: Fritsch

Hermann Maier holt zum Gegenschlag aus und droht Ministerium nach Kürzung der Fördermittel.  

Balingen/Stuttgart - "Rinderflüsterer" Ernst Hermann Maier droht nach Kürzung der Fördermittel in einem offenen Brief an Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) mit einer Strafanzeige "wegen Nötigung zu Straftaten in sehr vielen Fällen". Wie berichtet, kennzeichnet Maier seine 270 Uria-Rinder, die auf einer 70 Hektar großen naturnahen Fläche bei Balingen leben, seit 1999 mit Mikrochips anstatt der von der EU geforderten Ohrmarken.

Dafür hatte er eine Ausnahmegenehmigung von Landrat Günther-Martin Pauli (CDU). Die wurde vom Regierungspräsidenten kassiert, und jetzt hat das Land die Fördermittel für den landwirtschaftlichen Betrieb um 25.000 Euro gekürzt.

Rechtswidrig, meint Maier. Denn "Chips sind jederzeit ablesbar, lebenslang unlösbar mit dem Tier verbunden, fälschungssicher und fügen den Tieren keine Leiden und Schmerzen zu". Die Behörden könnten für Vieh, das in Wildparks gehalten wird, andere Kennzeichnungen genehmigen, sofern die Ablesbarkeit gewährleistet sei. Die Uria-Herde lebe ähnlich wie die Tiere in einem Wildpark.

Die Verwaltung handle rechtmäßig, kontert das Ministerium. Ein bewusster Verstoß gegen EU-Regeln führe automatisch zum Verlust von Fördergeldern. Die Landesverwaltung sei an EU-Recht gebunden und habe keinen eigenen Handlungsspielraum. Als Folge der BSE-Krise seien seit Anfang der 90er-Jahre zwingend Ohrmarken für Rinder vorgesehen, um die Rückverfolgbarkeit von Tieren sicherzustellen.

"Das Land Baden-Württemberg würde alternative Lösungen wie die alleinige Chipkennzeichnung unterstützen und hat sich unter anderem mit einer Bundesrats-Initiative dafür eingesetzt", heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Es gebe aber keine Mehrheit für eine Alternative zu den Ohrmarken – auch keine Ausnahmeregelungen. Die Agrarförderung in der EU sei an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden. "Bei wiederholten vorsätzlichen Verstößen müssen bis zu 100 Prozent der Zahlungen gestrichen werden." Andernfalls könne die EU Strafzahlungen in bis zu zweistelliger Millionenhöhe verhängen.

Letzteres lässt Maier nicht auf sich sitzen: Er bittet Minister Bonde dringend, zu untersagen, "die unwahre Behauptung zu verbreiten, dass es Aufgrund von Ausnahmegenehmigungen gegen die Ohrmarkenpflicht zu Strafzahlungen des Landes Baden-Württemberg in Millionenhöhe kommen könnte".