Eine Fahrradfahrerin fährt aus der falschen Richtung in eine Einbahnstraße. Auch in Balingen ist das verboten. Foto: Dölker

Viele Fahrradfahrer biegen falsch in Einbahnstraßen ein. Keine Sonderregelungen vorgesehen.

Balingen - Mindestens alle 14 Tage muss der Balinger Hans-Peter Gebauer Fahrradfahrern ausweichen, die ihm in Einbahnstraßen entgegenkommen, oder sogar anhalten. Mit dem schönen Wetter würden es mehr, sagt er.

 

Selbst Familien mit Kindern scherten sich nicht um die Verkehrsregeln. Dabei ist es nach Gebauer oft nicht so, dass diese "Geisterfahrer" die Regeln missachten würden, sondern dass sie diese einfach nicht kennen.

Balingens Ordnungsamtsleiterin Brigitte Witzemann erklärt, dass in Einbahnstraßen nur die vorgegebene Richtung befahren werden dürfe, selbst wenn es dort bereits einen Fahrradweg an einer Seite gebe. Es gebe zwar Sonderregelungen, die es ermöglichten, eine Einbahnstraße für Radler zu öffnen. Dies sei aber in Balingen derzeit bei keiner Straße der Fall.

Nach der Straßenverkehrsordnung gilt, bereits seit 1997, dass unter bestimmten Bedingungen Einbahnstraßen für Fahrräder geöffnet werden können. Um die Einbahnregelung für Radfahrer aufzuheben, muss gewährleistet sein, dass es sich um eine Straße mit geringer Verkehrsbelastung handelt und dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer beträgt. In Balingen werden die Möglichkeiten, Einbahnstraßen für Fahrräder freizugeben, von der Verkehrsbehörde, dem Tiefbauamt und der Polizei geprüft.

Wenn dann die entsprechenden Zusatzschilder am Anfang und Ende der Einbahnstraße angebracht sind, dürfen Fahrradfahrer diese Straße auch in der Gegenrichtung benutzen. Diese Zusatzschilder müssen zum einen unter dem Einbahnstraßenschild angebracht werden (ein Fahrrad mit zwei parallelen Pfeilen), zum anderen unter dem Einfahrtsverbotschild, (ein Fahrrad und drunter das Wort frei).

Obwohl der Bußgeldkatalog eine Strafe von zehn Euro für Radler vorsieht, die Einbahnstraßen in die falsche Richtung befahren, gab es in Balingen bisher deswegen noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wer weiß, wann sich die städtischen Vollzugsbeamten diese Einnahmequelle erschließen?