Amtsgericht verhandelt über eskalierten Nachbarschaftsstreit. Prellungen und kaputter Zahn.
Balingen - Was genau am 7. November vergangenen Jahres in Stockenhausen passiert ist, als ein Ehepaar beim Gassi gehen mit seinen Hunden auf die 45-jährige Nachbarin traf, die ebenfalls mit den Hunden draußen war, konnte gestern vor dem Balinger Amtsgericht nicht geklärt werden.
Alle drei Angeklagten standen wegen gefährlicher Körperverletzung, die 45-Jährige außerdem wegen Beleidigung vor Gericht. Sie wurde als Einzige zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Euro wegen Beleidigung verurteilt. Dem Ehepaar konnte die gefährliche Körperverletzung nicht nachgewiesen werden.
Besagtem Novembertag gingen mehrere Streitereien voraus – beide Parteien fühlten sich von der jeweils anderen unfair behandelt und die Stimmung zwischen den Familien war schlecht.
Als dann am 7. November das Ehepaar mit seinen zwei Hunden an der Leine Gassi ging, trafen sie auf ihre Nachbarin, die einen Hund an der Leine und den zweiten frei neben sich her führte. Bis hierhin sagten alle drei identisch aus.
Was gesichert ist, sind Verletzungen, die die 39-jährige Ehefrau und die 45-jährige Nachbarin davon getragen haben. Erstere hatte Prellungen und Schwellungen im Gesicht und einen kaputten Zahn. Letztere mehrere Hämatome und Kratzspuren. Wie es dazu im Detail gekommen war, konnte gestern nicht geklärt werden.
Laut Aussage der Hundehalterin hatte das Ehepaar mehrmals auf sie eingeschlagen: Die Frau mit den Fäusten, der Mann soll nach ihr getreten haben. Sie habe sich dann gewehrt und wahrscheinlich dabei ihre Nachbarin mit der Hundeleine im Gesicht getroffen. Dass sie sie "deftig", wie es die Richterin formulierte, beleidigt hatte, gestand die 45-Jährige.
Das Ehepaar sagte aus, dass die Angeklagte gestürzt sei und sich dabei verletzt habe. Außerdem hätte sie von ihnen 3000 Euro Schmerzensgeld gefordert – ein Zeichen ihrer Habgierigkeit.
Der einzige Zeuge, ein Bekannter des Ehepaars, konnte keine Angaben zum Tathergang machen.
"Ich kann das heute hier wirklich nicht klären", sagte die Richterin. "Beide Aussagen sind plausibel – wie genau das ablief, können wir nicht mehr feststellen."