Die Polizei vor Gericht: Ein Beamter des Balinger Reviers ist wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Foto: Maier

Beamter verliert bei Einsatz in Weilen Kontrolle: Amtsgericht verhängt gegen 54-Jährigen des Balinger Reviers Geldstrafe.

Balingen - "Fehlverhalten, keine Frage": Das konstatierte Richterin Gekeler am Dienstag am Ende der Verhandlung gegen einen Polizisten des Balinger Reviers. Wegen Körperverletzung im Amt wurde der Beamte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Euro – 4800 Euro – verurteilt.

Richterin Gekeler sah es als erwiesen an, dass der erfahrene Polizist (54), der seit 1996 beim Revier in Balingen tätig ist, bei einem Einsatz im August 2013 in Weilen unter den Rinnen überreagiert hat. Der Beamte hatte einem Gast einer Geburtstagsparty, der ihn beleidigt hatte, eine Ohrfeige verpasst und den heute 25-jährigen Weilener anschließend, ohne dies vorher anzukündigen, überwältigt, zu Boden gebracht und Handschellen angelegt. Der junge Mann hatte dadurch unter anderem eine Prellung des Brustkorbs erlitten. Wegen der Beleidigung des Polizisten ist der 25-Jährige, der schon mehrmals polizeiauffällig war, seinerseits rechtskräftig verurteilt worden.

Der nun verurteilte Polizist war zusammen mit einem Kollegen nach Weilen gefahren, weil sich Anwohner wegen der Party, auf der mehr als 30 Leute unter der Woche feierten, damals um ihre Nachtruhe gebracht sahen. Mit dem Geburtstagskind klärten sie abends gegen 23 Uhr die Lage und erklärten das Fest für beendet. Das wollte das spätere Opfer offenbar nicht hinnehmen. Er beleidigte einen der Beamten – ob mit dem Begriff "Bullenschwein" oder "Pisser" ist ungeklärt –, woraufhin der Polizist ihm zunächst eine knallte. In der Folge fühlte sich der Beamte von dem jungen Mann angegriffen und überwältigte ihn.

Genau dies aber war nach Überzeugung des Gerichts nach der Ohrfeige ein weiterer Teil der Überreaktion. Es habe sich offensichtlich und nach Aussage von Zeugen nicht um einen Angriff des Weileners gehandelt, also habe der Beamte nicht aus Notwehr gehandelt. Nicht folgen wollte die Richterin der Argumentation des Verteidigers, der in den Beleidigungen einen "fortgesetzten, notwehrfähigen Angriff" sah.

Das Opfer habe Verletzungen erlitten, allerdings nicht allzu schwere. Am Hals und an den Armen waren bei dem jungen Mann einige weitere Blessuren festgestellt worden; nicht geklärt werden konnte, ob diese von dem Angriff des Polizisten herrühren – oder von seinen Kumpels, die damals versucht hatten, ihn von den Beamten wegzuziehen.

In der Gesamtschau, so Richterin Gekeler, handele es sich eindeutig um eine Körperverletzung im Amt, allerdings um einen minderschweren Fall. Positiv rechnete sie dem Beamten an, dass er sein Verhalten direkt nach der Tat selbst den Eltern des 25-Jährigen angezeigt hatte und dass er diesen um Entschuldigung gebeten habe. Die Situation auf der Party sei für die Polizisten sicher angespannt und belastend gewesen, so Gekeler, aber: "Das hätte nicht passieren dürfen."

Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht war es gekommen, nachdem der Polizist einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Dieser sah 90 Tagessätze vor – ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.