Ein Bettler kniet am Straßenrand und streckt die Hände bittend aus: Laut Polizei und Ordnungsamt wird das geduldet. Foto: May

In Vorweihnachtszeit wird mit neuer Welle von "Bedürftigen" aus Osteuropa gerechnet. Meist organisierte Gruppen.

Balingen - Es klingelt. Vor der Tür steht eine ärmlich gekleidete junge Frau und zeigt wortlos eine Bettelkarte: "Wir haben unser Haus in Rumänien beim Hochwasser verloren. Ich habe vier Kinder und ich finde keine Arbeit mehr zuhause."

Die Zahl der Bettler aus Osteuropa "schwappt hoch, vor allem in der Vorweihnachtszeit", sagt Polizeisprecher Peter Mehler. Die Polizei könne bei "aggressivem Betteln" einen Platzverweis erteilen und die Personalien aufnehmen. Es seien keine Einzelpersonen, sondern wahrscheinlich organisierte Gruppen. "Aber wie die Logistik funktioniert, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen." Tatsache sei, dass diese Personen im ganzen Kreisgebier unterwegs seien.

"Demutsbetteln wird geduldet"

Wenn sie in der Balinger Friedrichstraße auf dem Gehweg knien, gebe es kaum eine Handhabe: "Das so genannte Demutsbetteln wird geduldet." Anders sehe es aus, wenn sie in einem Laden oder in einem Kaufhaus "den Geschäftsablauf stören", die Vorübergehenden aggressiv belästigen oder in Wohngebieten von Tür zu Tür gehen. Das sei nämlich verboten.

Klaus Hellstern, der bei der Balinger Polizeidirektion für Kriminalprävention zuständig ist, weiß, dass es eine "delikate Situation" ist: "Es sind in der Regel EU-Bürger aus Bulgarien oder Rumänien, sie können nicht ausgewiesen werden. Als Bürger sollte man sie nicht beleidigen, aber ihnen zeigen, dass man ihr Verhalten missbilligt." Hellstern geht davon aus, dass es ein "reines Wirtschaftsunternehmen" sei. Die Fahrzeuge, mit denen die Leute unterwegs seien, habe man schon auf Parkplätzen beobachtet. "Zum Teil kennt man die Gesichter. Wir haben schon beobachtet, dass manche von ihnen abends ausgehen, und dann sind sie gar nicht mehr so schlecht gekleidet."

Ganz verbieten könne man das Betteln nicht, sagt Michael Weitzel vom Balinger Ordnungsamt: "Das Demutsbetteln muss die Gesellschaft nun mal ertragen." Laut Paragraph 18 der städtischen Polizeiordnung sei das Betteln in Grün- und Erholungsanlagen, das Verstellen des Weges oder die Anstiftung von Minderjährigen zum Betteln verboten. Auch eine "gewerbsmäßige Bettelei" sei verboten. Dann sei es eine Ordnungswidrigkeit, dann könne man den Leuten ihre "Einnahmen" wieder abnehmen. "Für eine ›Gewinnabschöpfung‹ muss man aber nachweisen, dass sie es gewerbsmäßig tun. Wenn einer einfach da kniet, kann man es nicht nachweisen."

Grundsätzlich gilt wohl: Man hilft den Leuten am besten, wenn man nichts gibt.