Günther-Martin Pauli Foto: Kandidat

Landrat und Veterinäramt wollen mit Tierhalter Heinz Schühle nach geeigneter Lösung für Schweinehaltung suchen.

Balingen - Der Umstand, dass Sau Wuse weg soll und das Wannental als Ausflugsziel bald Geschichte sein könnte, sorgt für Proteste. Das Landratsamt rechtfertigt sich in einer Pressemitteilung: Das Veterinäramt müsse die Einhaltung von Tierschutz- und Tierseuchengesetz überwachen, heißt es da.

Im Wannental sei im Zusammenhang mit dem Hängebauchschwein Wuse ein Mängelbericht erstellt worden. Dieser habe an sich keine rechtlichen Konsequenzen oder veterinärrechtliche Maßnahmen zur Folge. Er zeige lediglich Defizite und mögliche Risiken auf, die der Tierhalter beseitigen soll.

Der Hof im Wannental sei ein beliebtes Ausflugsziel, gerade wegen der freilaufenden Tiere, weiß auch Landrat Günther-Martin Pauli. Im Gespräch mit Heinz Schühle habe er um Verständnis für die Verantwortung des Veterinäramts geworben und die Bereitschaft der Kreisverwaltung unterstrichen, nach Lösungen zu suchen. In den nächsten Wochen soll zusammen mit Veterinäramtsleiterin Gabriele Wagner sowie Heinz Schühle versucht werden, die Situation des Hängebauchschweins zu verbessern und die Tierseuche-Risiken zu minimieren. "Auf keinen Fall beabsichtigen wir, den Fortbestand des Betriebs im Wannental in seiner Einzigartigkeit zu gefährden", versichert Pauli. Und: "Wir sind zuversichtlich, dass wir eine verträgliche Lösung finden werden."

Zum einen sehe das Tierschutzgesetz vor, dass sozial lebende Tiere, zu denen insbesondere Schweine gehören, ein Anrecht auf einen Sozialpartner der gleichen Art haben. Da der Sozialkontakt bei Schweinen ein "dringendes Grundbedürfniss" sei, könne es vorkommen, dass freilebende Schweine – insbesondere wenn Artgenossen gleicher Rasse fehlen – Kontakt zu Wildschweinen suchen. Und genau solche Kontakte bergen Risiken: Untersuchungen von Schweinepestseuchenzügen belegten, dass die Übertragung der Krankheit oft von den Wildschweinebeständen auf die Hausschweine erfolgt sei. Wenn die Schweinepest bei Hausschweinen ausbreche, müssten Restriktionszonen unterschiedlicher Größen (zwischen einem und zehn Kilometern) eingerichtet werden, in denen alle Schweine untersucht und Tiere teilweise vorsorglich getötet werden müssten. Und genau deshalb fordere die Schweinehaltungshygieneverordnung eine doppelte Umzäunung von Hausschweinen..