Für den Ostdorfer Landwirt Ernst Hermann Maier steht fest: Seine Uria-Wildrinder bekommen keine Ohrmarken – EU-Verordnung hin oder her. Foto: Maier

EU-Verordnung hin oder her: Uria-Wildrinder des Ostdorfer Landwirts bekommen keine Ohrmarken. Klärt Gericht den Streit?

Balingen/Stuttgart - Für den Ostdorfer Landwirt Ernst Hermann Maier steht fest: Seine Uria-Wildrinder bekommen keine Ohrmarken – EU-Verordnung hin oder her. Er hält an der elektronischen Chip-Kennzeichnung fest. Dabei nimmt er auch Zuschuss-Kürzungen in Kauf. Was er nicht in Kauf nimmt, ist die Aussage von Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne): "19.000 Rinderhalter in Baden-Württemberg haben keine Probleme mit den Ohrmarken, nur Sie..."

Bereits im Mai hatte der "Rinderflüsterer" Bonde in einem Schreiben gebeten, die Aussage zurückzunehmen. Ihm, Maier, seien weitaus mehr Betriebe bekannt, die in der Kennzeichnung mit Ohrmarken einen Verstoß gegen die Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen sähen. Einen Monat später kam eine Antwort – nicht von Bonde, sondern von einem seiner Mitarbeiter: Nur zwei Betriebe seien in Baden-Württemberg bekannt, die eine Ohrmarken-Kennzeichnung ablehnten, heißt es da.

Maier hakt nach: Man möge von "inhalts- und sinnleeren Schreiben" absehen. Bonde würde die von der Regierungskoalition formulierten Ziele hintertreiben, Einzelne bewusst schädigen und in Verruf bringen, schreibt er. Sollte die Angelegenheit nicht bis Ende Juli in "geeigneter Weise" bereinigt werden, wolle er sie vor Gericht klären.