Dachlawinen-Warnschilder wie dieses sind von der Stadt Balingen ebensowenig vorgeschrieben wie Schneefanggitter. Foto: Schütz

Hausbesitzer sind für Schäden von Dachlawinen nicht verantwortlich. Hinweisschilder keine Pflicht.

Balingen - Wer dieser Tage durch Balingens Straßen läuft, sollte seinen Blick gelegentlich nach oben richten. Denn Schneelawinen oder Eiszapfen, die von den Dächern stürzen, sind in der Eyachstadt grundsätzlich Sache der Passanten.

"Eventuellen Schaden kann man nicht einfach den Hauseigentümern zuordnen, egal ob es sich um Sach- oder Personenschaden handelt", bestätigt Jürgen Luppold, Pressereferent der Stadt. Der Hausbesitzer hafte nur dann, wenn Schneefanggitter vorgeschrieben und nicht angebracht worden seien. "In Balingen sind Schneefanggitter aber keine Pflicht, ebensowenig wie Warn- oder Hinweisschilder."

Passanten sind also bei entsprechenden Witterungsverhältnissen auf ihre eigene Aufmerksamkeit und Vorsicht angewiesen – übrigens ebenso wie Autofahrer.

"Wer bei Dachlawinengefahr sein Auto direkt an den Häusern abstellt, tut dies auf eigenes Risiko", erklärt Luppold. Das gelte für öffentliche Parkplätze in der Innenstadt ebenso wie für Wohngebiete. "Es ist Aufgabe jedes Bürgers selbst, sein Eigentum zu schützen."

Balingens Bürger sind also selbst dafür verantwortlich, heil durch die Dachlawinen zu kommen. Notfalls, schlägt Luppold vor, müsse man als Fußgänger eben auch einfach einmal die Straßenseite zu wechseln.