Foto: Stratenschulte

Junges Paar aus Balingen muss Geldauflage bezahlen. Foto von Ex-Flamme ihres Freunds gepostet.

Balingen - Weil sie ein freizügiges Foto der Ex-Flamme ihres Freunds von deren Handy aus bei Facebook veröffentlicht hat, mussten sich eine 19-Jährige und deren 21-jähriger Freund vor dem Amtsgericht Balingen verantworten. Richterin Kurz stellte das Verfahren gegen Geldauflagen von 600 und 800 Euro ein.

Was sich hinter den juristischen Begriffen "Ausspähen von Daten" sowie "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" verbirgt, wurde an diesem Fall besonders deutlich. Es war zugleich ein Lehrstück darüber, welche Art Daten man besser nicht auf seinem Handy speichert.

Das Opfer, eine gleichaltrige Balingerin, war einst mit dem 21-Jährigen zusammen und hatte von ihm ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt bekommen. Nachdem die Beziehung vorbei war, wollte er das Gerät zurück. Sie aber wollte es nicht hergeben, weil sie es als ihr Eigentum betrachtete.

Ex-Freundin mit Lüge zur Code-Herausgabe überredet

Eines Abends im Balinger Sonnenkeller fand die neue Freundin des 21-Jährigen, wie sie vor Gericht aussagte, das Telefon auf dem Boden der Kneipe. Sie habe die SIM-Karte entfernt und dem späteren Opfer gegeben, das Gerät habe sie an sich genommen und dem 21-Jährigen übergeben. Er wollte, wie er aussagte, das Handy entsperren, zurücksetzen und verkaufen. Das Problem: Den Code zum Entsperren hatte er nicht.

Einfach nach der Zahlenkombination fragen konnte er seine frühere Flamme nicht, das sie ja nicht wusste, dass er das Telefon mittlerweile wieder hatte. Also behalf er sich mit einem Trick: Er versuchte zusammen mit der 19-Jährigen sie zur Herausgabe des Codes zu bewegen, indem er sagte, dass er, wenn das Gerät entsperrt sei, dieses orten und ihr dann zurückgeben könne. Darauf ging die Ex-Freundin ein.

Doch sie bekam nicht das Gerät zurück, sondern einen Schock: Kurze Zeit später stand für ungefähr eine Stunde auf ihrem Konto des sozialen Netzwerks Facebook ein Foto online, das sie fast nackt in freizügiger Pose zeigte. Viele ihrer Freunde und Bekannte sahen es.

Die 19-Jährige gab am Montag zu, das Bild hochgeladen zu haben. Nach der Entsperrung des Geräts habe sie darauf die Bildergalerien durchforstet und sei dabei auf mehrere Nacktbilder gestoßen. Sie habe versucht, die Bilder zu löschen, das aber nicht geschafft.

Erklärung klingt wenig glaubwürdig - Reue dagegen ist echt

Dass sie das Foto bei Facebook veröffentlicht habe, sei nicht aus Bosheit, sondern "aus Versehen" passiert, sagte die 19-Jährige. Das hörte sich indes an wie der berühmt gewordene Ausspruch einer Politikerin, die eine umstrittene Veröffentlichung einmal damit erklärt hatte, sie sei "auf der Maus ausgerutscht".

Ehrlich dagegen war die Reue der Angeklagten: "Ich kann mich nicht oft genug entschuldigen", sagte sie unter Tränen vor Gericht, und: "Es tut mir unendlich leid". Sie habe das Opfer mehrmals um Verzeihung gebeten, sie hätten sich mittlerweile auch ausgesprochen.

Der 21-Jährige indes sah bei sich keine Schuld. Was man ihm vorwerfen könne sei die Lüge, mit der er an die Zahlenkombination zum Entsperren für das Mobilgerät gekommen sei – wobei auch das quasi rechtmäßig geschehen sei: Schließlich habe er seiner Ex-Freundin das Gerät nur geliehen, nicht geschenkt.

Die Veröffentlichung des freizügigen Bilds habe er nicht zu verantworten: Das "Versehen" sei seiner neuen Flamme passiert; damit habe er nichts zu tun, da sei er nicht unmittelbar dabei gewesen. In der gleichen Wohnung zwar, aber nicht im selben Raum.

Er war auf der Terrasse. Und beschäftigte sich mit seinem Handy.