Ein Hund der Rasse Kangal. Ein Artgenosse sorgt mit seinem Verhalten für Aufregung. (Symbolfoto) Foto: Privat

Ordnungsamt will zunächst ganzen Sachverhalt aufklären. Erneuter Wesenstest möglich.

Balingen - In der Angelegenheit "Weilstetter Kangal" ist die Stadt Balingen am Zug. Und die hat inzwischen Prüfungen eingeleitet.

Nach der Attacke eines Kangal auf einen anderen Hund in Weilstetten ist sich der stellvertretende Leiter des Balinger Ordnungsamts, Michael Weitzl, bewusst, "dass die Emotionen hochkochen". Er hält aber auch fest: "Wir machen unsere Arbeit."

Dies bedeute, dass derzeit alle Fakten zum Vorfall zusammengetragen werden. Der ganze Sachverhalt solle aufgeklärt werden, weshalb unter anderem die Aussagen der Beteiligten aufzunehmen seien.

Erneuter Wesenstest möglich

Sei dies geschehen, könne das Ordnungsamt zu verschiedenen Schlüssen kommen, so Weitzl. Es sei durchaus möglich, dass ein erneuter Wesenstest vorgenommen werde. So einem hatte sich der Kangal bereits im vergangenen Jahr unterziehen müssen. Vorgenommen wurde dieser durch das Kreisveterinärsamt auf Betreiben der Balinger Stadtverwaltung nach einem Angriff des Hundes. Das Ergebnis: Es wurde kein aggressives Verhalten festgestellt. Der damalige Vorgang, betont Weitzl, sei aber für den aktuellen Fall unerheblich, weil es sich nun um einen neuen Vorfall handele, "den es nun zu bewerten gilt".

Es bestehe auch die Möglichkeit, dass das Ordnungsamt gleich den Schluss zieht, dass es ein gefährlicher Hund sei. Dann könnte eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet werden. Der Entscheidung, einem Halter das Tier wegzunehmen, müssten weitere Prüfungen voroausgehen. So sei zu klären, ob der Hund sicher geführt werde und ob der Halter "zuverlässig und sachkundig" sei. Daher hält Weitzl fest: "So ein Verwaltungsakt braucht seine Zeit."

Keinerlei Hinweise auf eine nicht artgerechte Haltung

Einen Wesenstest vorzunehmen gehöre nicht zu den originären Aufgaben des Veterinärsamts. Tätig werde es unter anderem, wenn es um Tierschutz gehe, wie das Landratsamt betont. Das sei der Fall, wenn ein Tier nicht seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werde. Zudem dürfe die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt würden. Und schließlich müsse der Halter über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Bei dem Kangal, der in der Familie lebt, habe es keinerlei Hinweise auf eine nicht artgerechte Haltung gegeben, wie das Landratsamt weiter betont. Und: Die Gefährlichkeit eines Tieres sei nicht Gegenstand des Tierschutzgesetzes, sondern eine Frage der öffentlichen Sicherheit. Damit falle die Zuständigkeit nicht in das Aufgabengebiet des Landratsamts, sondern sei Aufgabe der Städte und Gemeinden. "Anzeigen, die die Gefährdung durch Tiere betreffen, werden deshalb immer an das örtliche Bürgermeisteramt weitergeleitet", so die Behörde weiter.