Prozess: Im Fall des misshandeltem Mädchens plädieren die Anwälte auf Geldstrafe / Urteil am Mittwoch

Von Judith Fischer

Im Prozess um die 37-Jährige, die ihre Tochter fast hatte verhungern lassen, reichen die Strafanträge von einer Geldstrafe bis zu zehn Monaten Haft.

Balingen/Hechingen. "Ich möchte sagen, dass ich meine drei Kinder über alles liebe." So lauteten die letzten Worte der Angeklagten am Ende der gestrigen Verhandlung. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht die Frau und ihren Noch-Ehemann aus Balingen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Sie sollen mit einer Mangel- und Fehlernährung dafür gesorgt haben, dass das Mädchen fast verhungert wäre. Während der Mann das Urteil akzeptierte, ging die 37-Jährige in Berufung.

Der Antrag der Verteidigung, einen Arzt als Zeuge zu vernehmen, lehnte das Gericht gestern ab und schloss damit die Beweisaufnahme. In seinem Plädoyer bemerkte einer der Verteidiger: "Der Richterspruch hat Auswirkungen auf die ganze Familie." Besonders die Mutter werde noch jahrelang mit ihrer Schuld zu kämpfen haben. Sie habe dem Kind nicht bewusst Lebensmittel vorenthalten, sondern es vegan und somit für das Kleinkind falsch ernährt. "Die Angeklagte wollte nur das Beste für ihr Kind", meinte auch der zweite Verteidiger. Außerdem habe das Mädchen keine Schmerzen durch die Ödeme an seinem Körper gehabt. Eine akute Lebensgefahr habe nicht bestanden, und Spätfolgen seien ausgeschlossen. Daher beantragte die Verteidigung, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben und die Mutter wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Wenn das nicht möglich wäre, hielten sie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für angemessen.

Das sah die Staatsanwaltschaft anders: "Das Kind war in einem erbärmlichen Zustand." Es müsse massiv gelitten haben. Daher liege eine Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Von einer Persönlichkeitsstörung der Mutter sei nicht auszugehen, weshalb die Staatsanwaltschaft auch nicht mehr von einem minderschweren Fall ausgehe. Sie verlangte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Arbeitsstunden. Bei den Worten der Staatsanwältin: "Wir haben es mit einer 200-prozentigen Mutter zu tun" brach die Angeklagte in Tränen aus.

 Das Urteil wird am Mittwoch ab 15 Uhr verkündet.