Ein 51-Jähriger hat Cannabis in seinem Garten angebaut. Foto: Summer

51-Jähriger gesteht die Tat und bekommt Geldstrafe wegen unerlaubtem Cannabis-Anbau.

Balingen - Cannabis als Schmerzmittel: Ein 51-jähriger aus einer Kreisgemeinde hat die Pflanze in einem Gewächshaus auf dem eigenen Grundstück angebaut, weil er damit seine Schmerzattacken bekämpfen wollte. Dann kam die böse Überraschung. Ein Nachbar zeigte ihn an. Bei der Durchsuchung wurden 34 Gramm Cannabis und Tabakgemisch sichergestellt, und bald schon bekam er den Strafbefehl. Die Höhe der Geldstrafe machte ihn "fassungslos": Satte 4800 Euro hätten ihn der unerlaubte Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln kosten sollen.

Der 51-Jährige legte Einspruch ein, am Dienstag landete die Sache vor dem Amtsgericht in Balingen. Eins vorweg: Der Angeklagte räumte die Tat sofort ein. "Klar, ich habe es gemacht. Aber die Strafe fand ich zu hart", erklärte er. In der Verhandlung wollte er vor allem seine Situation und Motivation schildern.

Der 51-Jährige blickte zurück ins Jahr 2010: Damals hatte er bei einem Arbeitsunfall die Halswirbelsäule verstaucht. Es kamen heftige Schmerzattacken, der Angeklagte musste starke Schmerztabletten nehmen. Einige Jahre später habe ihn ein Bekannter auf die Idee gebracht, zur Schmerzlinderung Marihuana zu konsumieren.

Die Pflanze ließ sich der Angeklagte jedoch nicht ärztlich verschreiben; stattdessen beschloss er, diese im Gewächshaus auf seinem Grundstück anzubauen. "Wahrscheinlich habe ich das Ganze unterschätzt. Ich habe es im Vorfeld gar nicht so wahrgenommen", gab er im Gerichtssaal zu. Mit den Erleichterung versprechenden Pflanzen hatte der Angeklagte dann aber nur Probleme: Offenbar hatte er sozusagen "kein grünes Händchen". Es seien "bloß ein paar Blätter" gewesen, zur Blüte sei es nicht gekommen, sagte er. Immer wieder habe er mit zwei oder drei Samen probiert. Konsumiert habe er allerdings sehr wenig: "Das war eigentlich ungenießbar".

Inzwischen gehe es ihm viel besser, er treibe Sport und mache auch spezielle Rückengymnastik im Studio, berichtete der 51-Jährige vor Gericht. Ganz weg seien die Schmerzen noch nicht, aber mit Betäubungsmitteln werde er sie nicht mehr bekämpfen, versicherte er: "Es ist erledigt für mich."

Dem Staatsanwalt erschien die Schilderung des Angeklagten plausibel: "Das bringt das ganze Geschehen in ein etwas anderes Licht." Trotzdem bleibe der vorsätzliche unerlaubte Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln strafbar, betonte er. Er plädierte dafür, die Geldstrafe für den Angeklagten niedriger als im Strafbefehl anzusetzen.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens hat er zu tragen. Positiv hatten sich dabei das Geständnis des 51-Jährigen, sein kooperatives Verhalten sowie der Verzicht auf die Rückgabe der Betäubungsmittel ausgewirkt.

"Dass meine beiden Kinder alles miterleben mussten, ist für mich zusätzlich eine große Strafe", gab er zu. Auch die Richterin gab zu bedenken: "Sie haben für Ihre Kinder eine Vorbildfunktion."