Wegen beleidigender Nachrichten über Whats­App wurde ein Autohändler verurteilt. Foto: Stein/dpa

Mitarbeiterin der Zulassungsstelle per WhatsApp beschimpft. Autohändler vor Balinger Amtsgericht.

Balingen - Ärger mit Ämtern ist manch einem nicht fremd. Ein Balinger Autohändler hat sich jedoch im Gespräch mit der Mitarbeiterin einer Zulassungsstelle dermaßen geärgert, dass ihm die Hutschnur geplatzt ist. Per Whats-App-Sprachnachricht gegenüber einem Kunden beschimpfte er die Frau aufs Übelste. Die hörte die Mitteilung mit und zeigte den Mann an. Am Donnerstag musste er sich deshalb vor dem Balinger Amtsgericht verantworten.

Im Juli vergangenen Jahres machte sich ein Mann mit seinem Auto, dass er in Balingen erstanden hatte, zur Zulassungsstelle in Stuttgart auf. Dort wurde ihm jedoch die Zulassung des Wagens verweigert, da er keinen Kaufvertrag vorweisen konnte. Er kontaktierte daraufhin den Balinger Autohändler, der dann mit der Sachbearbeiterin redete.

"Blöde Kuh" war noch harmlos

Dabei erklärte er der Frau, dass eine "verbindliche Bestellung vorliege", die einem Kaufvertrag rechtlich gleichzusetzen sei. Dies sah die Frau anders. Es entwickelte sich ein Disput, den die Frau schließlich beendete, indem sie auflegte. Das ärgerte den Autohändler maßlos. Er sandte seinem Kunden mehrere WhatsApp-Sprachnachrichten, in denen er die Frau auch übel beleidigte. "Blöde Kuh" war dabei noch die harmloseste Formulierung. Was er nicht wusste: Die Frau saß daneben und hörte mit – und zeigte ihn an.

Vor dem Balinger Amtsgericht räumte der Autohändler die Äußerungen ein. "Arrogant" habe sich die Frau verhalten. "Da bin ich ausgeflippt." Zudem habe er die Frau nicht persönlich beleidigt. Er kenne sie ja gar nicht, habe die Beleidigung lediglich einem Dritten gegenüber geäußert, sagte der 46-jährige Familienvater. "Ich finde das alles völlig ungerecht. Ich bin der Böse hier", sagte er. Und fand: "Es gibt eine gewisse Arroganz des Landratsamts gegenüber seinen Kunden."

Das sah der Richter anders. "Sie sind komplett ohne Unrechtseinsicht", warf er dem Autohändler vor, "und sie haben eine Person aufs Übelste beleidigt." Darum verurteilte er den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 375 Euro. Zudem muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen.