Wie Würste ins Feuer zu halten sind, das regelt die neue Grillplatzordnung nicht. Foto: Maier

Gemeinderat in Balingen erlässt Nutzungsordnung. "Handhabe gegen Störer und Vandalen". Kaution bis zu 5000 Euro.

Balingen - Wer auf Grillplätzen in Balingen künftig ein Fest feiern will, muss das in strengen, bürokratisch genau vorgegebenen Bahnen tun. Der Gemeinderat hat gestern Abend eine Nutzungsregelung aufgestellt.

Während die Mehrheit die damit gegebene Handhabe gegen Störer und Vandalen begrüßt, findet die Minderheit die neue Grillplatzordnung schlicht überflüssig.

Betroffen von der neuen Regelung sind alle, die sich auf den städtischen Grillplätzen ein Würstchen oder was auch immer brutzeln möchten – insbesondere aber Gruppen, die sich auf den Plätzen zum Grillen oder für ein Fest aufhalten möchten. Während einzelne Spaziergänger, Wanderer und Naturfreunde sich, Gott sei’s gedankt, fürs Grillvergnügen nicht eigens anmelden müssen, bedarf, Zitat, "jede über die allgemeine Zweckbestimmung hinausgehende Nutzung der vorherigen schriftlichen Erlaubnis". Das umfasst beispielsweise Gruppenveranstaltungen, private und Vereinsfeste sowie Partys, zu denen öffentlich eingeladen wird.

Eine solche Erlaubnis "muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eingeholt werden", bei mehreren Antragstellungen entscheidet der Antragseingang. Auf eine Erlaubniserteilung – wohlgemerkt, es geht immer noch um Grillen – besteht kein Rechtsanspruch. Zur Erlaubniserteilung ist unter anderem die Zahl der Teilnehmer anzugeben, eine Aufstellung über eventuelle Aufbauten und technische Einrichtungen vorzulegen und zudem eine Kaution in Höhe von bis zu 5000 Euro zu hinterlegen.

An der neuen Regelung war seit Sommer 2013 gefeilt worden. Anlass waren die nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Brigitte Witzemann "teilweise ausufernden Feste mit vielen negativen Begleiterscheinungen" auf den städtischen Grillplätzen, für die es bislang keine festgelegten Benutzungsregelungen gegeben hat. Ordnungsstörungen und Sachbeschädigungen habe man deshalb nicht präventiv begegnen können. Das soll sich mit der nun erlassenen Regelung ändern, so die Hoffnung. Zwar könne unerwünschtes Verhalten dadurch nicht gänzlich verhindert, gleichwohl schaffe man so "erleichterte Eingriffsmöglichkeiten", so Witzemann. Weiterhin sei man aber auf "nachbarschaftliche Sozialkontrolle und konsequentes Anzeigenverhalten zum Störungszeitpunkt sowie auf die Verfügbarkeit polizeilicher Einsatzkräfte" angewiesen.

Eindeutig gegen die neue Regelung sprach sich Peter Harich (FDP) aus: Entsprechende Kontrollen der Grillplätze könnten Polizei und Wachdienst schon heute nicht umfassend leisten, das werde sich durch die Grillplatzordnung nicht ändern. Wenn sich aber nichts ändere, brauche man die Regelung nicht. Conny Richter (Grüne) sagte, sie habe die Befürchtung, dass man durch die neue Regelung Jugendliche von den Grillplätzen vertreiben wolle. Gegen Verunreinigungen und Sachbeschädigungen sei sie keineswegs hilfreich, so Richter. Ähnlich äußerte sich Sabine Klaiber (Frauenliste). Wolfgang Rehfuß (CDU) meinte dazu leicht polemisch, er nehme zur Kenntnis, dass Grüne und Frauenliste die Balinger Grillplätze offenbar für Vandalismus freigeben wollten.

Dagegen, dass in der Ordnung eine übertriebene Regelungswut deutlich werde, argumentierte Kurt Haigis (SPD): Vieles sei klar definiert, aber genausogut gebe es viele Ausnahmen. Und: "Wer ein friedliches Grillfest feiert, hat nichts zu befürchten."