Strafbefehl geht nach Thailand. Balinger wohnt seit Jahren dort. Verwerfung des Einspruchs.

Balingen - Wie das Hornberger Schießen endete am Montag vor dem Balinger Amtsgericht zumindest vorerst eine Odyssee. Sechs Jahre lang hatten die Behörden versucht, einen Balinger ausfindig zu machen, gegen den 2005 ein Strafbefehl wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erlassen worden war. Der Mann hatte Einspruch eingelegt. Weil er nicht zur Verhandlung erschien, wurde dieser Einspruch nun verworfen.

Der Mann muss also die Strafe, deren Höhe die Richterin auf Nachfrage unserer Zeitung nicht beziffern wollte, bezahlen. Es bleibt abzuwarten, ob er dieser Aufforderung nachkommen wird. Denn der Balinger wohnt seit Jahren in Thailand.

Kurz nach Erlass des Strafbefehls war er dorthin ausgewandert. Sein Einspruch konnte nicht bearbeitet werden, da der Mann für das Gericht unauffindbar war. Erst als sein Pass abgelaufen war und er sich deshalb bei der deutschen Botschaft in Bangkok meldete, konnte ihm die Ladung des Balinger Amtsgerichts zugestellt werden. Dort tauchte er am Montag aber nicht auf – unentschuldigt, wie die Richterin betonte. Die Staatsanwältin beantragte daraufhin die Verwerfung des Einspruchs.

Erneut ist nun die Botschaft in Bangkok gefragt, um dem Balinger den Strafbefehl zukommen zu lassen. Die Möglichkeiten der deutschen Behörden, ihn zur Zahlung zu bewegen, seien gering. Sollte der Balinger aber irgendwann nach Deutschland kommen und bei der Einreise auffallen, werde er zur Kasse gebeten, erläuterte die Richterin im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten.