Am 17. Februar soll am Landgericht Hechingen das Urteil gegen eine Mutter aus Geislingen fallen. Foto: Archiv

Mutter aus Geislingen hat Kind fast verhungern lassen. Kein Urteil: Beweisaufnahme noch nicht beendet.

Balingen/Hechingen - Eigentlich hätte am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen das Urteil gegen die aus Geislingen stammende Frau gefällt werden sollen, die wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt ist. Sie hat, wie berichtet, ihre Tochter fast verhungern lassen.

Der Vorsitzende Richter Volker Schwarz indes gab bekannt, noch einmal in die Beweisaufnahme einsteigen zu wollen. Die Verhandlung wird am Fasnetsdienstag, 9. Februar, 9 Uhr, fortgesetzt. Die Urteilsverkündung soll am Mittwoch, 17. Februar, erfolgen.

Es ist vorgesehen, dass am kommenden Verhandlungstag noch ein Arzt, wie es die Verteidigung zuletzt beantragt hatte, sowie zwei Gutachter gehört werden. Die Staatsanwältin hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Verteidigung aus prozessökonomischen Gründen ihren Antrag zurückzieht.

Letztere hatte gefordert, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben und die 37-Jährige wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Sei dies nicht möglich, wäre eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten angemessen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 80 Arbeitsstunden wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen.