Wirtschaft: Unternehmer können nun Anträge stellen / Bürokratiearmer Prozess

Zollernalbkreis. Die baden-württembergische Landesregierung hat wegen der Corona-Krise ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Seit Mittwoch können Unternehmer ihre Anträge stellen.

Die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Anträge können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler stellen, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind.

Zuschüsse bis zu 30 000 Euro für Betriebe sind möglich

Die Soforthilfe besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss und ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt. Er beträgt für drei Monate insgesamt bis zu 9000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten. Bis zu 15 000 Euro sind es für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten und bis zu 30 000 Euro mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können seit Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden. Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab: Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-so forthilfe.de. Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

"Politik und Selbstverwaltung der Wirtschaft haben in kürzester Zeit einen Weg entwickelt, wie gerade kleinen und kleinsten Unternehmen geholfen werden kann. Die IHK Reutlingen wird mit mehr als 60 Kollegen dafür sorgen, dass wir die Anträge so schnell wie es irgendwie geht bearbeitet bekommen", erklärt Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen, die auch für den Zollernalbkreis zuständig ist.