Pädagogische und begleitende Hilfen im Rahmen der Inklusion: Die Vergütungssätze werden um 17 Prozent aufgestockt. Foto: Kjer Foto: Schwarzwälder Bote

Soziales: Schul-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt Anhebung der Vergütung für pädagogische und begleitende Hilfen

Hilfe benötigen Eltern und Kinder in vielen Fällen, vor allem dann, wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung oder Auffälligkeit in seiner gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt ist. Für die pädagogischen und begleitenden Hilfen soll es in Zukunft mehr Geld vom Landkreis geben.

Zollernalbkreis. Probleme gibt es noch, zeitliche Verzögerungen auch, und Kosten, die bei den Trägern der Einrichtungen hängenbleiben. FWV-Kreisrat Johann Widmaier, Bürgermeister in Rangendingen, schilderte in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses des Kreistags einige Beispiele: In Einzelfällen sei es schwierig, den Eltern zu vermitteln, dass ihr Kind Hilfe benötige, sagte er. Und wenn man sie überzeugt habe, dauere es lange, bis ein Kind begutachtet werde und bis die Bewilligung vom Landkreis vorliege: "Der Träger geht in Vorleistung und bleibt dann auf den Kosten sitzen, die rückwirkend nicht erstattet werden", sagte Widmaier.

Die Sozialdezernentin Dorothee Müllges bestätigte das: "Die Vergütungen werden gezahlt, wenn die Bewilligung vorliegt und können nicht rückwirkend erstattet werden."

Landrat Günther-Martin Pauli versprach, das Problem aufzunehmen und bei den Verbesserungsvorschlägen mit einfließen zu lassen. Für die weitere Konkretisierung der Leistungsgewährung sei beabsichtigt, im Zollernalbkreis zusätzlich zu den Sozialhilferichtlinien des Landes eigene Richtlinien zu erstellen.

Anhand eines "Extremfalls" machte Kreisrat Widmaier deutlich, wie wichtig solche Hilfen bei der Integration seien: "Wir hatten den Fall, dass ein Kind in den Kindergarten kam und gar nichts konnte. Es hat im Kindergarten zum ersten Mal in seinem Leben gespielt. Wir haben erst nachträglich erfahren, dass es in zwei anderen Kitas schon rausgeflogen war."

Nicht nur an diesem Beispiel wird deutlich: Die begleitenden und pädagogischen Hilfen werden dringend benötigt. Sie werden jetzt vom Landkreis aufgestockt: Die Vergütungen im Bereich der Inklusion an Kindertageseinrichtungen seien seit 2004 nicht mehr angepasst worden, erklärte Sozialdezernentin Müllges. Daher sei eine Anhebung um durchschnittlich 17 Prozent angemessen.

Gab es bisher für pädagogische Hilfen monatlich 460 Euro Zuschuss vom Landkreis, für begleitende Hilfen bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben 308 Euro und bei den pädagogischen und gleichzeitig auch begleitenden Hilfen 768 Euro, so sollen die Vergütungen künftig auf 550, 350 beziehungsweise 900 Euro angehoben werden.

Kreisrat Andreas Hauser (Linke) erkundigte sich, warum es für begleitende Hilfe weniger Geld gebe als für pädagogische oder kombinierte Hilfen. Sozialamtsleiterin Birgit Schuster erklärte, dass es im Bereich der begleitenden Hilfen im Landkreis einen einzigen Fall gebe; die meisten Kinder bekämen auch pädagogische Hilfe. Im Kreis Tübingen gebe es ähnliche Sätze. "Wir gehen aber davon aus, dass im sozialen Dienst aufgestockt werden muss."

Letzteres bestätigte auch Sozialdezernentin Müllges: "Wir müssen in Zukunft weg von der klassischen Verwaltungskraft und hin zum sozialen Dienst", sagte sie. Derzeit gebe es bei der Kreisverwaltung anderthalb soziale Dienststellen, und in Hechingen werde es eine Stelle für unabhängige soziale Beratung geben. "Wer das macht, ist noch nicht ganz klar. Wir müssen zunächst die weitere Entwicklung abwarten."

Nicht nur im Bereich der Inklusion gibt es Förderbedarf: "Die Bildungsbiografie beginnt bei der Geburt", hatte FWV-Kreisrätin Manuela Heider betont, als es um die Hebammenförderung ging. SPD-Kreisrätin Helga Zimmermann-Fütterer teilte diese Ansicht: "Man stellt Defizite wesentlich früher fest als im Kindergarten", sagte sie. Es gebe eine "ziemlich durchgängige Beratung bei Kindern mit Förderbedarf".

Im vergangenen Jahr haben im Zollernalbkreis insgesamt 26 Kinder im Rahmen der Sozialhilfe integrative Hilfen in Kindertageseinrichtungen erhalten, zusammengerechnet knapp 188 000 Euro. Die Anpassung der Beträge bedeutet für den Landkreis eine Kostensteigerung von 32 000 Euro im Jahr.