Politik: Kreistag regelt Bürgerfragen

Zollernalbkreis (wus). Die Bürger im Zollernalbkreis sollen künftig Gelegenheit haben, im Kreistag auch Fragen zu Angelegenheiten zu stellen, die in derselben Sitzung ohnehin auf der Tagesordnung stehen. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung hat das Gremium am Montag bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen auf einen Antrag der FDP-Fraktion hin beschlossen.

Kreisrat Oliver Rentschler (FDP) widersprach der Sorge, diese Bürgerfragen könnten aus dem Ruder laufen. Vielmehr sei doch die Frage, ob überhaupt Fragende anwesend seien: "Wenn was interessiert, dann das, was auf der Tagesordnung steht. Dann kommen die Menschen in die Sitzung", war er überzeugt.

Es sei wichtig für die Meinungsfindung, dass die Kreisräte unmittelbar vor Beratungen und Beschlüssen Hinweise und Ideen der Bürger hören könnten, sagten Rentschler wie auch sein Amtskollege Andreas Hauser (Linke): "Das hat auch etwas mit Bürgernähe und Wertschätzung zu tun."

Themen, die auf der Tagesordnung stehen, können künftig also durchaus Gegenstand von Bürgerfragen werden. Doch was zulässig ist, entscheidet letztlich der Landrat als Vorsitzender des Kreistags: Genau wie bei der Frage der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit von Sitzungen liegt es in seinem Ermessen, Themen zurückzuweisen, die das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen. Fragen ist also erlaubt – aber nicht zu allen Themen.