Vor dem Antsgericht hat sich ein 32-Jähriger verantworten müssen. Foto: Archiv: Maier

Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung und sexuelle Belästigung sind zu viel des Guten.

Balingen - Sechs Monate muss ein 32-Jähriger hinter Gitter wegen zweier Straftaten: Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung und sexuelle Belästigung. Das hat die Verhandlung am Amtsgericht Balingen ergeben.

Zur Last gelegt wurde dem Mann, dass er im Oktober 2017 aus einem in Endingen abgestellten unverschlossenen Lastwagen einen Geldbeutel und Kleingeld entwendet hatte, was der Angeklagte auch zugab. Er habe die Nacht davor mit einem Kumpel getrunken und Drogen genommen und dann sein restliches Geld in einer Spielhalle ausgegeben, gab er an. Er sei dann in den Lastwagen eingestiegen und habe nach Geld gesucht. Den Geldbeutel habe er aus einer Jacke in der Fahrerkabine gezogen.

Der Besitzer und sein Bruder sagten aus, sie hätten bemerkt, dass sich das Fahrzeug bewegte, weil der Eindringling die Handbremse gelöst habe. Dann sahen sie ihn aussteigen und davon rennen.

Der Besitzer nahm die Verfolgung auf und stellte den Dieb nach einigen hundert Metern, als er durch die Hecke am Sportplatz flüchten wollte. Doch der 32-Jährige habe sich heftig gewehrt und weiter flüchten wollen. Dabei habe der Angeklagte dem Eigentümer des Fahrzeugs einen Daumen verdreht, sagte sein Bruder, und das Kleingeld in eine Wiese geworfen. Den Geldbeutel habe er noch in einer Jackentasche gehabt. Er habe sich entschuldigt und angeboten, den Schaden abzuarbeiten, sagten die Beiden aus. Einer der hinzugerufenen Polizeibeamten gab an, dass sich der Angeklagte "absolut kooperativ" verhalten habe. Ein Alcomat-Test habe einen Blutalkoholwert von 0,24 Milligramm pro Liter ergeben, was ungefähr 0,8 Promille entspreche.

Schwerer wog der zweite Tatvorwurf. Demnach soll der 32-Jährige im Juli vergangenen Jahres vor der Gaststätte Bären in Balingen gegen 4 Uhr eine Frau sexuell belästigt haben. Sie gab an, sie habe nach dem Aufenthalt in dem Lokal mit einem Taxi nach Weilstetten fahren wollen. Als sie den "Bären" verlassen habe, sei sie von der Seite angegriffen worden. Ein Mann habe sie an den Oberarmen festgehalten, berührt und versucht, sie zu küssen. Sie habe den Kopf weggedreht, und es sei ihr gelungen, sich loszureißen und zu dem wartenden Taxi zu flüchten.

Der Bären-Wirt sagte aus, zuvor habe es im Lokal einen Streit gegeben. Der Angeklagte, der mit einem Bekannten Alkohol getrunken habe, habe sich unaufgefordert an einen anderen Tisch zu einer Gruppe Gäste gesetzt und habe versucht, die Frauen "anzumachen". Nach einem Wortwechsel habe der Wirt zur Ruhe gemahnt. Später, als der Streit wieder aufflammte, habe er die beiden Männer aus dem Lokal gewiesen. Kurz danach sei die Frau, die mit ihm befreundet sei, gegangen; er habe ebenfalls kurz das Lokal verlassen. Ein anderer Gast habe ihm erzählt, die Frau sei festgehalten worden.

Besagter Gast berichtete, der Angeklagte sei "relativ aufdringlich" und aufgedreht gewesen. Als die Tischgesellschaft aufbrechen und mit einem Taxi wegfahren wollte, habe er von der anderen Straßenseite beobachtet, wie zwei Männer die junge Frau festgehalten hätten. Einer habe sie "begrapscht". Der Zeuge identifizierte den Angeklagten anhand von vorgelegten Fotos. Der konnte sich an nichts erinnern. Auch die Frau sei ihm unbekannt.

Ein Blick in den Lebenslauf des 32-Jährigen offenbarte eine lange Reihe von Delikten wie Körperverletzung und Diebstahl sowie mehrere Verurteilungen und Gefängnisaufenthalte. Er sei früh von Alkohol und anderen Drogen wie Cannabis, Kokain und Amphetamin abhängig geworden, gab ein psychiatrischer Sachverständiger an. Mit 18 habe er begonnen, "Subutex" zu nehmen, ein starkes Schmerzmittel auf Opiatbasis. Auch sei er mehrfach in der Psychiatrie behandelt worden. Der Mann beteuerte, jetzt keinen Alkohol und keine Drogen mehr zu konsumieren und eine Therapie beginnen zu wollen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fand die Schilderung des Diebstahls durch die zwei Zeugen nachvollziehbar, ebenso die der sexuellen Belästigung. Sie forderte fünf Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Der Verteidiger sah einen Widerspruch zwischen der Aussage der jungen Frau und der des Zeugen und beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten ohne Bewährung. Er habe nach dem Diebstahl versucht, sich loszureißen. Es sei ein "extrem starkes Stück", den Lastwagen nach Geld zu durchsuchen. Die zwei verschiedenen Schilderungen der sexuellen Belästigung seien allerdings schwer in Einklang zu bringen. Die Geschädigte habe keinen zweiten beteiligten Mann ausgemacht.