Im Internet hatte die verurteilte 45-Jährige Waffen bestellt. (Symbolfoto) Foto: Maier

45-Jährige bestellt nach Werbemail Revolver im Internet. Richterin: "kein minderschwerer Fall".

Balingen - Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, und eine Geldauflage von 2500 Euro, zahlbar an den Jugendförderverein: Eine 49-Jährige ist am Donnerstag vom Balinger Amtsgericht wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden.

Einem früheren Strafbefehl hatte die 49-Jährige widersprochen. Daher wurde jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt.

Was war geschehen? Am 2. Juni 2016 hatte die 46-jährige Steuerberaterin eine Werbemail bekommen: Unter dem Slogan "Schützen Sie Ihre Familie" wurden diverse Schreckschusswaffen angeboten. Angeblich ganz legal, dem Schein nach aus Deutschland, und laut Homepage des Anbieters "frei ab 18".

Spätestens bei der Adresse dieser Homepage – "migrantenschreck.ru" – hätte die Frau misstrauisch werden müssen. Sie habe sich nichts dabei gedacht und bestellt, sagte sie: eine "MS 55 Lady" für sich, eine "MS 60" für ihren Lebensgefährten. Später dann noch einen "wesentlich günstigeren" 9-Millimeter-Revolver mit Gummigeschossen, Gleitgel und Zubehör.

Eine "politische Einstellung" stecke nicht dahinter, betonte der Verteidiger. Seine Mandantin habe per Vorkasse bezahlt, habe dann ein Paket aus Ungarn bekommen, das vom Zoll vorab geöffnet worden sei. Sie habe angenommen, dass alles in Ordnung sei. "Dann kam die Durchsuchung, mehr war da nicht. Sie hat sofort alles rausgegeben und darauf verzichtet."

Warum sie die Waffen bestellt habe? Ihr Partner sei im Schützenverein, sagte die Angeklagte. "Wir haben an Silvester immer geschossen." Mit Waffen sei sie vertraut, ihr Vater sei Sportschütze gewesen, habe ihr, als sie Anfang 20 war, eine Schreckschusspistole geschenkt. Und nein, sie habe nicht darauf geachtet, ob die Waffen das erforderliche "PTB-Zeichen" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt haben. Sie habe auch nicht gewusst, dass das Waffengesetz verschärft worden sei. Sie bestelle grundsätzlich alles im Internet. Ihr sei erst klar geworden, dass das Paket aus dem Ausland kam, als sie den Zoll-Aufkleber gesehen habe.

Laut Gutachten sei der Revolver "eine scharfe Schusswaffe", sagte der 33-jährige Beamte von der Stuttgarter Zollfahndung, der als Zeuge vorgeladen war.

Der Staatsanwalt sah den Vorwurf des vorsätzlichen Erwerbs illegaler Waffen als erwiesen an. Da könne nicht von "Fahrlässigkeit" oder "Unwissenheit" gesprochen werden. Er forderte daher acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und eine Geldstrafe und verwies auf andere Gerichtsurteile, bei denen für scharfe, "durchgeladene" Waffen acht Monate verhängt worden seien. Seine Mandantin verdiene "keinen Eintrag ins Bundeszentralregister".

Die Richterin blieb mit ihrem Urteil beim Mindestmaß, das gesetzlich vorgesehen ist. Einen "minderschweren Fall" könne sie nicht erkennen, sagte sie. "Man kann sich nicht auf alles verlassen, was in der Werbung gesagt wird. Das weiß jeder."