Mischlingshündin "Leni" sitzt vor dem Modeladen "Label 29" in Balingen. Weil sie angeblich zu lange und zu laut gekläfft hat, hat das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen wehrt sich die Halterin. Nun kommt die Sache vor Gericht. Foto: (nil)

Mischlingshündin soll vor "Label 29" zu lange gekläfft haben. Halterin wehrt sich gegen Vorwürfe.

Balingen - Wie lange darf ein Hund bellen? Wie laut darf er bellen? Darüber herrscht im Fall der kleinen Mischlingshündin Leni von Nicole Weißmann, Inhaberin des Modeladens "Label 29" in der Balinger Ölberstraße, Uneinigkeit. Nun kommt die Sache vor Gericht.

Eine Anwohnerin ist der Meinung, dass der kleine Vierbeiner zu lange gebellt habe – länger als erlaubt. Hundehalterin Nicole Weißmann, die den Laden betreibt, wehrt sich gegen die Vorwürfe. Nächste Woche wird die Angelegenheit vor dem Balinger Amtsgericht verhandelt. Angefangen hat alles im April. "Da war Leni noch sehr klein", sagt Weißmann im Gespräch mit schwarzwaelder-bote.de. Die Hündin durfte ihre Zeit meist frei, manchmal aber auch angebunden vor dem Laden auf einer Kuscheldecke verbringen. Das stieß einer Anwohnerin sauer auf. Sie forderte die Ladenbesitzerin auf, ihren Hund reinzuholen.

Die Angelegenheit schaukelte sich in der Folge hoch, die Modeladen-Inhaberin wurde mehrmals beim Ordnungsamt angezeigt. Zwei Bußgeldbescheide in Höhe von 256 Euro waren das Resultat. In dem Bescheid heißt es, dass Weißmann nicht dafür gesorgt habe, dass sich ihr Hund ruhig verhält. Dadurch seien andere erheblich belästigt worden. Die Hundehalterin trafen die Bescheide wie aus heiterem Himmel – und sie bestreitet die Vorwürfe: "Ich zahle doch nicht 256 Euro für etwas, was mein Hund gar nicht getan hat." Sie schaltete einen Anwalt ein, der sich fortan um den Sachverhalt kümmerte.

Auf Facebook wird rege diskutiert:

Ein Hund ist nicht jedermanns Sache, schon gar nicht, wenn er bellt. Gerade deshalb landen Konflikte um Tierlaute immer wieder vor Gericht. Fakt ist, und das wissen wohl die Wenigsten: Es gibt genaue Vorgaben, wann und wie lange ein Hund bellen darf. Mehrere Richter haben bereits geurteilt, dass die Vierbeiner täglich nicht länger als 30 Minuten bellen dürfen und nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen. Und genau diese Grenzen soll "Leni" überschritten haben. Aus Sicht des Frauchens ist das lächerlich. "Meine Leni bellt schon mal, aber doch nicht dauerhaft", betont sie. Nicole Weißmann vermutet, dass die Anzeigenstellerin ein persönliches Problem mit dem Hund hat.

Ein Video zeigt, dass Leni eigentlich ganz friedlich ist:

In Balingen komme es immer wieder zu Beschwerden wegen Hundebellens, war auf Nachfrage von Stadtsprecher Jürgen Luppold zu erfahren. In solchen Fällen werde der Hundehalter mit Verweis auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung angeschrieben. Darin heißt es: "Lärm durch Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird." In aller Regel, so Luppold weiter, sei es damit erledigt.

Die Festsetzung eines Bußgeldes sei die "absolute Ausnahme" und komme nur dann zu tragen, wenn alle vorherigen Bemühungen gegenüber dem Hundehalter erfolglos geblieben seien, su Luppold weiter. Da Nicole Weißmann das Bußgeld bisher nicht gezahlt hat und sich keiner Schuld bewusst ist, landet die Sache nun vor dem Balinger Amtsgericht. In der Verhandlung werden neun Zeugen gehört.

Der Fall erinnert ein wenig an den kuriosen Vorgang vor fast genau fünf Jahren, als Jugendliche aus Balingen wegen "lauten Lachens" und damit angeblicher Lärmbelästigung angezeigt worden waren und vom Ordnungsamt Bußgelder aufgebrummt bekamen. Die Gruppe hatte sich damals nahe der Volkshochschule getroffen, eine Anwohnerin fühlte sich massiv gestört. Eine der Jugendlichen legte Widerspruch gegen das Bußgeld ein, weshalb der Fall vor Gericht landete. Ergebnis damals: Freispruch, vor allem deshalb, weil der Jugendlichen überhaupt nicht bewusst gewesen sei, dass sie und ihre Freunde jemanden störten. Die Anzeigenstellerin hatte die Laut-Lacher damals nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich von ihnen belästigt fühlte. Deswegen, so die Richterin damals, sei der Tatbestand der Lärmbelästigung nicht erfüllt, da dieser ein vorsätzliches Verhalten beinhalte.