Obwohl auch die Grünen-Landtagsfraktion nun über ein begrenztes Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen nachdenkt, wird das für die Stadt wohl keine Veränderung bringen. Foto: dpa

Verschärfung des Polizeigesetzes würde keine Änderung bringen. Feierwütige überschaubar.

Balingen/Stuttgart - Wenig Hoffnung für Anwohner an Balinger Party-Brennpunkten: Obwohl auch die Grünen-Landtagsfraktion nun über ein begrenztes Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen nachdenkt, wird das für die Stadt wohl keine Veränderung bringen.

 

»Wir haben gute Erfahrungen mit einem Alkoholverbot gemacht«, sagt Ordnungsamtsleiterin Brigitte Witzemann. Von April 2008 bis Oktober 2009 galt ein solches nach Freiburger Vorbild in der Eyachstadt am Viehmarktplatz und beim Au-Stadion.

Das sei eine hilfreiche Regelung gewesen, blickt Witzemann zurück. Denn das Mitführen und Trinken von Alkohol an öffentlichen Plätzen könne dadurch sogleich mit einer Beschlagnahmung geahndet werden. Ohne schärfere Polizeiverordnung müssten aufwendigere, zusätzliche Nachweise geführt werden – etwa dass eine Ruhestörung oder ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt.
Dabei sei jedoch kein Ausufern des Verbots zu befürchten, sagt die Ordnungsamtsleiterin: »Das ist an strikte Regeln gebunden.«

Klare Richtlinien, wann ein Alkoholverbot ausgesprochen werden kann, sehen auch die Landtagsgrünen vor. Von »klar umrissenen Gefährdungskriterien« spricht Hans-Ulrich Sckerl und präzisiert: Es müsste regelmäßig eine größere Anzahl – hundert oder mehr – Menschen zusammenkommen sowie alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten vorfallen. Diese Kriterien empfiehlt eine Untersuchung der Polizeidirektion Freiburg als Entscheidungshilfe zur Definition eines Brennpunkts, an dem ein Alkoholkonsumverbot angebracht wäre.

Der enge Rahmen ist gewollt: Ziel sind laut Sckerl nicht flächendeckende Alkoholverbote, sondern gezielte Maßnahmen gegen Exzesse. Im Mittelpunkt sollen weiterhin Sozialarbeit und, wie es der grün-rote Koalitionsvertrag vorsieht, die Ausschöpfung des vorhandenen rechtlichen Rahmens stehen.

»Hürden wären zu hoch angesetzt«

Damit wird deutlich, dass sich für Balingen auch durch eine Verschärfung des Polizeigesetzes in der nun angedachten Weise unter Umständen gar nichts ändern würde: »Diese Hürden wären für die Stadt zu hoch angesetzt«, bestätigt Brigitte Witzemann.

So konzentriert wie von dem Grünen-Innenexperten skizziert, kämen Feierwütige derzeit an keinem öffentlichen Platz zusammen. Das hätten auch die Beobachtungen im zurückliegenden Sommer gezeigt.
Die für ein Alkoholverbot vorgesehene hohe Personenzahl bedauert Irene Bechstedt von der Initiative »Balinger Unordnung«. Die genannten Bedingungen seien für kleinere Städte eher nicht geeignet – aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Wichtig sei nun, dass weiterhin Kontrollen stattfänden. Ohnehin wolle die Initiative ja Alkohol nicht gänzlich verbieten. Es müsse vielmehr ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden. Erwachsene hätten da eine Vorbildfunktion und müssten verdeutlichen, dass man auch feiern könne, ohne sich maßlos die Kante zu geben.