Der Vorwurf: illegale Abfallentsorgung. Auch ins Bisinger Klärwerk sind übers öffentliche Kanalnetz wohl größere Mengen gelangt. Foto: Archiv Hürster

Im Prozess wegen illegaler Entsorgung von Abfällen in großem Stil kommt es am Mittwoch zu einer Verständigung.

Balingen/Hechingen - Neue Entwicklung im Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer und einen Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma: Nachdem es zu einer Verständigung gekommen war, haben die beiden Angeklagten umfassende Geständnisse abgelegt.

Den Männern wird unter anderem vorgeworfen, Hunderte Kubikmeter Fäkalien und Fett-Öl-Abscheidersubstanzen in undichten Containern gelagert und im öffentlichen Kanalnetz "entsorgt" zu haben. Wie berichtet, waren die Verfahren gegen zwei weitere Mitarbeiter und die Ehefrau des Hauptangeklagten, die heute die Firma leitet, eingestellt worden.

Richter Ernst Wührl stellte Bewährungsstrafen und Geldauflagen in Aussicht, sollte es zu einer Verständigung kommen und sollten die beiden Angeklagten umfassende Geständnisse ablegen: für den Hauptangeklagten eine Strafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von vier Jahren, zudem eine Geldauflage von 9000 Euro, für den Mitarbeiter eine Strafe zwischen einem Jahr und einem Jahr und sechs Monaten bei einer Bewährungszeit von drei Jahren, dazu eine Geldauflage von 2000 Euro.

Auf den Einzug des Vermögens, der für die Entsorgungsfirma mit Sitz in Balingen existenzgefährdend gewesen wäre, wurde auf Vorschlag des Richters verzichtet. Gegen die Verständigung hatten der Verteidiger und der Staatsanwalt nichts einzuwenden.

Die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage erhobenen Vorwürfe habe er "grundsätzlich zu verantworten", heißt es in der "geständigen Einlassung" des Hauptangeklagten. Allerdinge könne er nicht genau sagen, ob die Mengen, die in der Anklage angegeben wurden, korrekt seien. Schließlich sei er bei den Taten nicht zugegen gewesen. Schätzungsweise einmal pro Woche seien die Tanks außerhalb der Öffnungszeiten des Klärwerks in gewisse Schächte geleert worden. Diese Kanäle seien für die Entsorgung auch ohne vorherige Absprache mit den Betreibern verwendet worden. Ihm sei klar, dass das Ablassen ins Kanalnetz nicht korrekt gewesen sei, sagte der Mann. "Aber es kam zu keiner tatsächlichen Umweltgefährdung."

Der ehemalige Geschäftsführer der Entsorgungsfirma räumte ein, dass "nicht immer alles so sauber abgelaufen" sei, und dass die Tanks auf dem Betriebsgelände, in denen die stinkende Brühe zwischengelagert worden war, zum Teil undicht gewesen seien. Zugegeben: Damit sei man etwas "lax umgegangen". Mittlerweile seien neue Tanks da, und die Entsorgungspraxis sei umgestellt worden, seit seine Frau den Betrieb leite: Alles werde schriftlich dokumentiert. Er selbst sei dort aus gesundheitlichen Gründen nur noch geringfügig beschäftigt.

Nicht richtig sei, dass Fett-Öl-Abscheider-Gemisch im Schotterwerk entsorgt worden sei. Dabei habe es sich um Bohrschlamm gehandelt, der zwar "ähnlich schwarz und schmierig" aussehe, aber die Entsorgung im Schotterwerk sei zulässig.

Auch der zweite Angeklagte, ein 53-Jähriger, der die Tanklaster gefahren hatte, konnte sich an keine Fettabscheidungen erinnern, die im Schotterwerk entsorgt wurden: "Es war Bohrschlamm", versicherte er. Die Kanalisation habe er jedes Mal nachgespült, ihm sei "bis heute" nicht bewusst gewesen, dass die Entsorgung übers Kanalnetz verboten sei: "Er dachte, bei Zigtausenden Haushalten spielt diese kleine Menge keine Rolle", sagte sein Verteidiger. Er habe auf Anweisung gehandelt: "Er dachte, das alles hat seine Ordnung."

Zu den Mengen, die illegal entsorgt worden waren, könne er keine genauen Angaben machen. Der Tanklaster fasse zehn Kubikmeter, sagte er. Meistens sei er aber nicht voll gewesen. Im Schnitt habe er die Pampe zweimal pro Woche in einen öffentlichen Schacht laufen lassen.