Der Hitler-Attentäter Georg Elser in der Vision des Lindenhof-Theaters Foto: Lindenhof

NPD will zur Ausstellungseröffnung im Landratsamt Stimmung machen gegen "linke Gewalt".

Balingen - Als "polizeiliche Übergriffe und Hausverbot gegen Andersdenkende" bezeichnen der ehemalige NPD-Bundestagskandidat Axel Heinzmann, die NPD-Kreisvorsitzende Edda Schmidt und deren Mann das Verbot, bei der Eröffnung der Georg-Elser-Ausstellung im Landratsamt "elserkritische" Flyer zu verteilen.

Damit nicht genug: Der Erste Landesbeamte Matthias Frankenberg hatte von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und den Rechtsaktivisten Hausverbot erteilt für das gesamte Grundstück. "Wir haben ihnen mitgeteilt, dass wir es nicht wünschen, dass sie den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören", erklärte Frankenberg gegenüber unserer Zeitung. Das Landratsamt habe bereits im Vorfeld mit der Polizei in Kontakt gestanden, weil bekannt gewesen sei, dass die NPD seinerzeit auch die Elser-Aufführung des Melchinger Lindenhof-Theaters stören wollte.

Die Polizei, die mit der Aktion gerechnet hatte, war vor Ort und konfiszierte die Flugblätter. Es bestehe der "Anfangsverdacht einer Straftat", teilte Polizeisprecher Peter Mehler auf Nachfrage mit. Genauer gesagt, gehe es allem Anschein nach um Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Aktion in Balingen läuft friedlich ab

Elser, der heute als einer der bedeutendsten Hitler- und Kriegsgegner gilt, wird in dem NPD-Flyer als "Radikalkommunist" und "vielfacher Mörder Unschuldiger" verunglimpft. Paragraf 189 des Strafgesetzbuches sieht für Beleidigungen und Verunglimpfungen des Andenkens Verstorbener Strafen zu zwei Jahren vor.

Den Flyer habe die NPD bereits in Melchingen verteilen wollen, im Vorfeld der Premiere des Elser-Stücks am Lindenhof-Theater, so Mehler. Die Aktion vor dem Balinger Landratsamt sei friedlich abgelaufen, es habe keinen Tumult gegeben, und die drei Elser-Kritiker hätten sich auch an das Hausverbot gehalten.

Allerdings unter Protest: Gegen das generelle Hausverbot haben die NPD-Aktivisten jetzt Rechtsmittel eingelegt. Sie sehen sich in ihrem "Grund- und Menschenrecht auf Meinungsfreiheit" verletzt: Das Hausverbot stelle "nur einen Rechtsmissbrauch zur Vorenthaltung und Unterdrückung einer missliebigen Meinung gegenüber einem für unmündig angesehenen Volk dar", heißt es in der Begründung. Es sei zudem unbegründet, weil "keinerlei Störungen im Sinne des Versammlungsgesetzes stattfanden beziehungsweise unmit- telbar bevorstanden".

Der Erste Landesbeamte sieht sich hingegen im Recht: Am Rande der Elser-Ausstellungen habe man keinerlei politische Veranstaltung gewünscht, sagte er. Die wünsche man auch nicht bei der Aufführung des Elser-Stücks, die parallel zur Ausstellung im Großen Saal der Stadthalle stattfinden werde.