Ein Kind hat mit Kreide einen Rollstuhlfahrer auf den Asphalt gezeichnet. Pflegefamilien, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung aufnehmen, erhalten Geld vom Landkreis. Foto: von Erichsen Foto: Schwarzwälder-Bote

Kreis zahlt Pauschalbeträge für Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegefamilien

Von Gert Ungureanu

Balingen. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in Pflegefamilien untergebracht sind, wird vom Zollernalbkreis vollständig übernommen – zunächst befristet bis Ende 2018.

Verglichen mit der stationären Unterbringung in einer Einrichtung ist die Unterbringung in einer Familie für den Landkreis viel günstiger, erklärte Sozialdezernent Eberhard Wiget im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss des Kreistags. Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen werde monatlich ein fester Betrag gezahlt. Bei Kindern zwischen null und sechs Jahren seien es 777 Euro, bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren 858 Euro und bei Zwölf- bis 18-Jährigen 945 Euro. Das sei "eher bescheiden bezahlt", kommentierte Wiget. Zum Vergleich: Die stationäre Unterbringung in einer Behinderteneinrichtung kostet nach Angaben des Sozialdezernats 3500 Euro im Monat.

In dem Pauschalbetrag, den der Landkreis für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege innerhalb von Familien bezahlt, sind die Kosten für den monatlichen Sachaufwand – Unterkunft, Ernährung, Kleidung und persönlicher Bedarf – sowie die Kosten für Pflege und Erziehung enthalten. Gegebenenfalls kann im Einzelfall ein erhöhtes Pflegegeld für "behinderungsbedingten Mehraufwand" bezahlt werden, sofern diese Aufwendungen nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Nicht nur aus Kostengründen gelte der Grundsatz "ambulant vor stationär", betonte Wiget. Die ambulante Unterbringung in Familien sei auch in der "Orientierungshilfe zu Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) und SGB VIII (Jugendhilfe) für junge Menschen mit seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung" vorgesehen, an der unter anderem Landkreis- und Städtetag mitgearbeitet hätten.

Voraussetzung dafür, dass eine Pflegefamilie die Eingliederungshilfe erhält, ist unter anderem, dass eine geeignete Pflegeperson Tag und Nacht vorhanden ist, dass das zuständige Jugendamt dieser Person eine Pflegeerlaubnis erteilt hat und dass dadurch ein stationärer Aufenthalt in einer Behinderteneinrichtung vermieden oder beendet werden kann. Ganz gleich, ob das Kind oder der Jugendliche stationär oder in einer Pflegefamilie untergebracht ist, wird von den Eltern ein Kostenbeitrag "in Höhe der häuslichen Ersparnis nach SGB XII" verlangt. Das sind höchstens 460 Euro.

Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Pflegefamilie untergebracht werde, so gebe es stets den Kontakt zur eigenen Familie, erklärte der Sozialdezernent. Ziel sei es, das Pflegekind in die eigene Familie zurückzugeben, "sobald es geht".