Zwei Mannschaftswagen von Polizei und Justiz stehen am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht. Die Verhandlung gegen einen Reichsbürger namens "Mann Roland" fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Foto: Maier

Mann vom Amtsgericht wegen Unterhaltspflichtverstößen verurteilt. Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.

Balingen - Das Unterhaltspflichtgesetz verfassungswidrig? Die Verhandlung eine Farce? Diese Argumentation hat einem 51-Jährigen am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht wenig geholfen. Ganz im Gegenteil: Der Mann, ein mutmaßlicher Reichsbürger, muss hinter Gitter.

Richterin Goßger brummte dem Mann eine Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung auf. Sie sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige in den Jahren 2011 bis 2013 für seine beiden in Engstlatt lebenden Söhne keinen Unterhalt gezahlt hat.

Der Mann nahm das Urteil mit Kopfschütteln und Lachen auf; während der Urteilsverkündung blieb er demonstrativ sitzen und gab sich gelangweilt.

Goßger folgte mit dem Urteil dem Strafantrag von Staatsanwältin Hausmann, die betonte, dass Unterhaltspflichtverletzungen "kein Kavaliersdelikt" seien. Erschwerend legte Hausmann dem Mann zur Last, dass er das entsprechende Gesetz ablehne und deshalb auch keine Besserung in Sicht sei.

Der 51-Jährige betonte vor Gericht, dass er hier als "natürliche Person", als "Mann Roland" erschienen sei, der indes die "Treuhand für die juristische Person" ablehne. Angaben zu seiner Person machte er keine. Seinen Pflichtverteidiger Armbruster forderte er auf, das Mandat niederzulegen: "Ich weiß gar nicht, was er hier soll."

"Mann Roland" versuchte immer wieder, Richterin und Staatsanwältin in rechtstheoretische Diskussionen darüber zu verwickeln, ob das Unterhaltspflichtgesetz überhaupt grundgesetzkonform sei. Es blieb beim Versuch: Ruhig und sachlich führte Goßger das Verfahren.

Nach seinen mitunter kruden, rechtstheoretischen Ausführungen blickte der Angeklagte immer wieder zu Bekannten und Angehörigen, die als Zuschauer die Verhandlung verfolgten, und grinste ihnen zu als wolle er ihnen bedeuten: Seht her! Dem Unrechtsstaat wieder eins ausgewischt!"

Rechtsstaat spaßfrei

Der Rechtsstaat zeigte sich jedoch recht spaßfrei: Der Mann wurde unter massiven Sicherheitsvorkehrungen vorgeführt, gefesselt an Händen und Füßen. Mehrere Beamte bezogen im Gerichtssaal Posten.

Vergeblich machte der Angeklagte geltend, dass die Ermittlungen zu seinem Einkommen, das er auf dem Finanzdienstmarkt erzielte, fehlerhaft geführt worden seien, weil Ausgaben dabei unberücksichtigt geblieben seien. Dies wies der damalige Ermittler des Balinger Polizeireviers entschieden zurück. Der Beamte verwies darauf, dass sich die Untersuchungen auch wegen der mitunter mangelnden Kooperationsbereitschaft der Geschäftspartner des Angeklagten deutlich schwieriger als notwendig gestaltet hätten. Teilweise habe er das Gefühl gehabt, in einem "Grau-Finanzmarkt" zu stochern.

Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Jahr 2014. Vier Jahre lang konnte sie ihm jedoch nicht zugestellt werden. Erst nachdem er im Oktober auch wegen anderer Delikte in Haft genommen worden war, lag eine ladungsfähige Adresse vor.

Seine Überzeugungen hatten "Mann Roland" in den vergangenen Jahren regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt gebracht. In elf Fällen wurde er seit 1998 von Amtsgerichten in Balingen, Albstadt, Reutlingen, Tübingen, Nagold und Oberndorf am Neckar verurteilt oder es ergingen Strafbefehle – unter anderem wegen Betrugs, versuchter Nötigung, Beleidigung und übler Nachrede sowie Steuerhinterziehung.

Die nun erfolgte Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung dürfte derweil nicht sein letzter Kontakt mit der Justiz bleiben: Weil er für seine beiden Kinder nicht zahlte, gewährte das Jugendamt des Zollernalbkreises sogenannte Unterhaltsvorschusszahlungen. Das Geld will der Landkreis von dem Mann zurück, nun umso mehr, da gerichtlich festgestellt ist, dass er hätte zahlen können. Ohne Händel und Rabatz aber wird diese Forderung wohl nicht zu vollstrecken sein.