Prozessauftakt nach tödlichem Vorfall in Binsdorf 2016. "Black Pearl" war jahrelang nicht bei TÜV. Mit Video
Balingen/Geislingen-Binsdorf - Für einen Moment ist es ganz still im Saal des Balinger Amtsgerichts, als die 30-jährige Zeugin spricht. Schnell versucht sie zu beschreiben, was am 31. Januar 2016 auf dem Umzugswagen "Black Pearl" der Grosselfinger Hainburgpiraten nach dem Umzugstreiben in Binsdorf geschah. Schnell erzählen, dann ist’s schnell vorbei. Doch als sie schildert, wie ihre 32-jährige Freundin vom Wagen fiel und überrollt wurde, kommen ihr die Tränen.
Rund zweidreiviertel Jahre nach dem tödlichen Fasnetsunfall in Binsdorf hat am Dienstag zum zweiten Mal der Prozess begonnen, mit dem Richterin Gekeler das Geschehen aus juristischer Sicht aufarbeiten will. Die erste Verhandlung war im November 2017 geplatzt. Zu dem Prozess ist es überhaupt erst gekommen, weil die beiden Angeklagten, Halter und Fahrer der "Black Pearl", Widerspruch gegen die Strafbefehle eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern fahrlässige Tötung vor und hatte jeweils 120 Tagessätze beantragt.
Zum Auftakt wiesen die beiden Männer die Beschuldigungen zurück. Über Erklärungen ihrer Verteidiger machten sie deutlich, dass sie den Tod einer 32-Jährigen, die von dem Wagen heruntergefallen und anschließend überrollt worden war, zutiefst bedauerten, sich für den Unfall aber nicht verantwortlich fühlten.
Das haben der Verteidiger des Fahrers und der Verteidiger des "Fahrzeughalters" nach dem Prozessauftakt gesagt:
Wie konnte es zu dem Unfall kommen, bei dem die 32-Jährige von dem Umzugswagen gefallen ist, unter dessen Räder kam und starb? Wurden die Vorschriften eingehalten? Können diese angesichts des närrisch-ausgelassenen und oft übermütigen Treibens überhaupt immer eingehalten werden?
Der tödliche Unfall wirft ein Schlaglicht auf Regeln und Bestimmungen, die für Umzugswagen gelten und die trotz der freudig-fröhlichen Fasnetszeit nicht außer Kraft gesetzt werden.
Der Hergang des Geschehens ist in weiten Teilen unstrittig. Im Anschluss an den Umzug durch Binsdorf feiern die närrischen Gruppen in der etwas entfernten Festhalle weiter. Mit dabei sind die Hainburgpiraten aus Grosselfingen, denen die "Black Pearl" gehört, sowie die Musiker der Stadtkapelle Binsdorf.
Als die Piraten mit ihrem Umzugs-Schiff wieder in Richtung Ortsmitte Binsdorf fahren wollen, um dort Straßenfasnet zu feiern, entern mehrere Musiker den Wagen, gehen durch die Tür auf der Rückseite durch die "Kajüte" weiter zum Vorderdeck, wo sie Musik spielen.
Mit dabei ist die 32-Jährige; sie beteiligt sich indes nicht am Musizieren, sondern hockt sich, an die Verkleidung gelehnt, auf den Boden des Wagens, um sich, wie Zeugen aussagten, vor dem Nieselregen zu schützen.
Nach kurzer Fahrt dann das Unglück: Ein Teil der Seitenverkleidung bricht weg, die 32-Jährige fällt kopfüber auf die Straße und wird von der "Black Pearl" überrollt. Noch am Unfallort erliegt sie ihren Verletzungen – am Tag des Geburtstags ihres Lebensgefährten, der sich zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls auf dem Schiff befindet.
Mehrere Musiker sagten am Dienstag als Zeugen aus, dass sie sich nichts groß gedacht hätten, als sie auf den Wagen gingen. Sie hätten einfach schneller als zu Fuß nach Binsdorf gelangen wollen. Niemand habe sie daran gehindert, auf die "Black Pearl" zu gelangen. Sogar ein Schlagwerk wurde an Bord gehievt. Von den sechs Musikern, die auf dem Vorderdeck waren, gaben alle an, dass auch niemand sie aufgefordert habe, das Schiff wieder zu verlassen. Sie seien im übrigen schon oben gewesen, Minuten bevor der Schlepper angefahren sei.
Für Fasnetswagen – darauf stützt sich ein Teil der Anklage – gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Personenbeförderung. Grundsätzlich gilt: Auf An- und Abfahrten zu Veranstaltungen dürfen keine Personen mitfahren.
Hainburgpiraten fühlen sich von Musikern überrumpelt
Dieser Vorschrift sei man stets nachgekommen, sagten die Angeklagten. Am Unfalltag indes sei man von den Binsdorfer Musikern buchstäblich überrumpelt worden. In der Kajüte, dem geschlossnen Teil der "Black Pearl", habe ein großes Getümmel geherrscht. Es habe für sie keine Möglichkeit mehr gegeben, die Musiker und auch andere Narren des Wagens zu verweisen. Der Fahrer sagte zudem, dass er auf dem Sitz des Schleppers gar nicht bemerkt habe, dass sich fremde Personen auf dem Anhänger befinden. Unmittelbar vor der Abfahrt habe er sich vergewissert, dass niemand unerlaubterweise mit dabei war.
Ein ebenso wichtiger Teil der Anklage sind Auflagen, die der TÜV nach der Zulassung der "Black Pearl" gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Umzugswagen zum Zeitpunkt des Unfalls nicht verkehrssicher gewesen ist. Teile des Bodens und der Seitenverkleidung, die aus fünf Millimeter dicken Spanplatten bestand, seien laut einem Gutachten morsch, teilweise auch verfault gewesen, sagte Staatsanwältin Selig. Der geringste Druck habe demnach ausgereicht, die Platten durchbrechen zu lassen.
Dieser marode Zustand des Wagens sei für die Angeklagten erkennbar gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Sie hätten Auflagen des TÜV nicht befolgt, wonach für die Nutzung der "Black Pearl" nach der Zulassung im Sommer 2010 jedes Mal eine Einzelgenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde hätte eingeholt werden sollen. Diese Pflicht zur jährlichen Vorführung sei ihm "nicht bewusst gewesen", sagte der 49-Jährige Halter vor Gericht, das habe man wohl "verschlafen".
Er betonte aber ausdrücklich, dass die Hainburgpiraten, fast allesamt Handwerker, die "Black Pearl" vor jeder Fasnetssaison auf ihre Tauglichkeit hin geprüft hätten. Neben Schönheitsreparaturen wie neuen Anstrichen und der Installation der Stereo-Anlage samt Lautsprechern seien regelmäßig auch die Verkleidungen und deren Befestigung kontrolliert worden. Einzelteile des Bodens und der Verkleidung seien auch bereits ausgebessert worden. Dass die Verkleidung marode gewesen sei, wies der 49-Jährige von sich: "Die Platten waren stabil." Gerne könne er eine davon in die Verhandlung mitbringen.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, 25. Oktober, 8.30 Uhr, im Amtsgericht Balingen fortgesetzt.