Mehrere Schläge hat ein 36-Jähriger seinem Kontrahenten an der Geislinger Fasnet 2017 verpasst. Dafür ist er nun verurteilt worden. Foto: © Jonathan Stutz – stock.adobe.com

36-Jähriger nach Vorfall am Rosenmontag 2017 verurteilt. Kontrahenten kennen sich aus der Feuerwehr.

Balingen/Geislingen - Weil er einen 26-Jährigen am Rosenmontag vergangenen Jahres in Geislingen vermöbelt hat, ist ein 36-Jähriger am Montag vom Amtsgericht Balingen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Hintergrund der Körperverletzung waren angeblich Gerüchte, die der 26-Jährige in Geislingen gestreut hatte.

Trotz sich widersprechender Zeugenaussagen sah es Amtsrichterin Kurs als erwiesen an, dass der 36-Jährige seinen Kontrahenten nach mehreren verbalen Auseinandersetzungen am Rosenmontagabend 2017 nahe der "Blaulicht-Bar" des Geislinger DRK auch körperlich attackiert hatte. Der Mann erlitt Platzwundern am Kopf und im Gesicht, die Lippe musste genäht werden. Zwei Wochen lang war der 26-Jährige krankgeschrieben.

Täter und Opfer kannten sich: Beide sind Mitglied der Geislinger Feuerwehr, einer in einer Ortsteilabteilung. Kameraden aber waren sie außerhalb dieses Engagements nicht: Der 26-Jährige soll über die finanzielle Lage des Älteren sowie über dessen Pachtzahlungen für landwirtschaftliche Flächen ebenso Gerüchte gestreut haben wie darüber, dass er mit dessen Schwester an einem bestimmten Tag zusammen gewesen sei.

Das führte am 27. Februar 2017 zunächst zu verbalen Streitereien im Feuerwehrhaus Geislingen, wo der 36-Jährige Dienst tat und der 26-Jährige als Gast war. In der Folge eskalierte die Situation nahe der "Blaulicht-Bar", wohin der 26-Jährige sich nach den Auseinandersetzungen aufgemacht hatte: Er habe, so schilderte er es vor Gericht, plötzlich Schreie und dann einen Schlag von hinten gegen den Oberkörper erhalten, der ihn zu Boden gehen ließ. Dann habe er weitere Schläge verpasst bekommen, bis die Freundin, die mit ihm unterwegs war, sich schützend auf ihn warf. Der Angeklagte gab die Auseinandersetzung zu, diese sei verbal "sehr derb" verlaufen, auch habe er den 26-Jährigen am Kragen gepackt. Er bestritt allerdings, zugeschlagen zu haben – die Verletzungen habe sich der 26-Jährige vielmehr dadurch zugezogen, dass er zu Boden gefallen sei. Das konnte und wollte Richterin Kurz nicht glauben: Die Vielzahl der Verletzungen könne man sich durch nur einen Sturz nicht zuziehen.

Vor der Prügelei war das spätere Opfer noch von einem Freund der Schwester als "Nichtskönner" und "Nullnummer" beleidigt worden. Der Freund war ebenfalls angeklagt, wurde indes freigesprochen, weil sich noch nicht einmal das Opfer genau erinnern konnte, ob er ihm Schläge verpasst hatte.

Juristischen Ärger kommt derweil wohl auf die Schwester des Angeklagten zu: Sie hatte das Geschehen nahe der "Blaulicht-Bar" aus nächster Nähe mitverfolgt und nun als Zeugin angegeben, dass ihr Bruder den 26-Jährigen nicht geschlagen habe. Hätte es Schläge gegeben, dann hätte sie das sehen müssen. Die Staatsanwältin kündigte an, ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen die 18-Jährige einzuleiten.