Letzter Auftritt: Am Donnerstag wurde im Saal des Balinger Amtsgerichts die Verbundplatte gezeigt, die im Januar 2016 aus der "Black Pearl" herausgebrochen war. Deswegen fiel eine 32-Jährige vom Fasnetswagen der Grosselfinger Hainburgnarren und wurde tödlich verletzt. Das Verfahren gegen zwei Männer, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt waren, ist eingestellt worden. Foto: Maier

Halter und Fahrer von "Black Pearl" zahlen Geldauflagen. Am Ende bleibt nur geringe Schuld. Mit Video

Balingen/Geislingen-Binsdorf/Grosselfingen - Lange hat es gedauert, bis der tödliche Fasnetsunfall von Binsdorf vor Gericht verhandelt wurde – nun ist der Prozess schneller vorbei als gedacht: Das Verfahren gegen die beiden 49 und 70 Jahre alten Männer aus Grosselfingen ist am Donnerstag gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Den beiden Männern im Balinger Gerichtssaal ist die Erleichterung anzumerken. Beide nehmen Angehörige in die Arme. Bis vor wenigen Minuten galten sie als Angeklagte. Nun gehen sie als nicht vorbestrafte Männer aus dem Gericht. Wenn sie die von Richterin Gekeler festgesetzten Geldauflagen – 4000 Euro für den 49-Jährigen, 1500 für den 70-Jährigen – bezahlen, gilt ihre geringe Schuld an dem tödlichen Unfall als getilgt.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte dem 49- und dem 70-Jährigen als Halter und Fahrer des Fasnetswagens "Black Pearl" der Grosselfinger Hainburgpiraten fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie sollen schuld gewesen sein am Tod einer 32-Jährigen. Die junge Frau war zusammen mit Musikern der Stadtkapelle Binsdorf im Anschluss an den Umzug in Binsdorf am 31. Januar 2016 nahe der Festhalle auf die "Black Pearl" gestiegen. An Bord setzte sie sich und lehnte sich gegen die Außenverkleidung. Eine Verbundplatte, die an der Befestigungsstelle am Metallrahmen marode geworden war, brach heraus. Die 32-Jährige fiel auf die Straße und erlitt tödliche Verletzungen.

Halter für Staatsanwaltschaft verantwortlich für Zustand von Black Pearl

Doch die Antwort auf die Frage nach dem Maß der Schuld der beiden Angeklagten gestaltete sich diffizil. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 49-Jährige der Halter der "Black Pearl" und damit hauptverantwortlich für deren Zustand gewesen sei. Allerdings stellte sich bei den Zeugenvernehmungen heraus, dass die Hainnburgpiraten keineswegs über eine feste Vereinsstruktur samt dazugehöriger Hierarchie verfügten. Vielmehr brachte sich jeder der rund 20 bis 30 Männer und Frauen ein, wie er oder sie konnte und wollte. "Einen Chef gab es nicht", sagte einer der Piraten am Donnerstag. Gemeinsam habe man sich um den Bau der "Black Pearl" sowie um deren Instandhaltung gekümmert. Einen "Alleinverantwortlichen" habe es nicht gegeben.

Dass der 49-Jährige als Halter des Piratenschiffs in offiziellen Papieren auftauchte, sei wohl auch dem Zufall zu verdanken, sagte dessen Verteidiger Kaulmann: Der Mann betreibt in Grosselfingen ein Autohaus mit Werkstatt, er war am Tag der Tüv-Abnahme der "Black Pearl" vor Ort. "Ebenso aber hätte es sein Bruder oder sein Vater sein können, die dort ebenfalls tätig sind – dann wären die wohl auf der Anklagebank gelandet", sagte Kaulmann.

Entlastend kam die Aussage eines Gutachters hinzu. Dieser hatte den Unfallwagen am Tag nach dem Unglück begutachtet. Seiner Meinung nach hat eindeutig der marode Zustand der Holzplatte zum Sturz und damit zum Tod der 32-Jährigen geführt. Allerdings sei für die Angeklagten nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen, dass die Holzplatte morsch gewesen sei. Auch eine regelmäßige Prüfung, wie für Fastnachtswagen eigentlich vorgeschrieben, hätte die Mängel nicht zwingenderweise ans Tageslicht befördert.

Ein weiterer Gutachter, der das Gutachten für die Zulassung des Fasnetswagens der Grosselfinger Hainburgpiraten im Sommer 2010 erstellt sowie die Aufbauten, das eigentliche Piratenschiff, geprüft hatte, konnte nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob er den 49-Jährigen damals über die Pflicht zur jährlichen Vorführung der "Black Pearl" unterrichtet habe. Zudem hatte er offenbar versäumt, auf den Papieren ein Ablaufdatum einzutragen, wodurch für den Angeklagten eindeutig erkennbar gewesen wäre, dass er das Schiff erneut vorführen muss. "Das war nicht so geschickt", sagte der Gutachter vor Gericht.

Wichtige Fragen zur Sicherheit von Narrenwagen offen

Mit der Einstellung des Verfahrens ist der Fall "Black Pearl" erledigt, wichtige Fragen zur Sicherheit von Fasnetswagen bleiben indes offen. Der Gutachter, der das Piratenschiff abgenommen hatte, sagte vor Gericht, dass er sich bei der Prüfung – natürlich – an Recht und Vorschriften gehalten habe, die für die Nutzung eines solchen Gefährts gelten. Allerdings wurde deutlich, dass diese Bestimmungen angesichts des an der Fasnet herrschenden Remmidemmis oft wohl nicht ausreichen.

Bei der Prüfung wurde etwa das Geländer der "Black Pearl" daraufhin untersucht, ob es einer bestimmten Kraft – 300 Newton – standhält. Für die Außenverkleidung dagegen, die geradezu zum Anlehnen einlädt, besteht diesbezüglich keine klare Vorschrift. Umso wichtiger sei es, so der Gutachter, dass Fasnetswagen tatsächlich jedes Jahr auf Herz und Nieren untersucht würden.

Ebenso wies der Mann darauf hin, dass Fasnetswagen nur ausnahmswiese während Umzügen Personen befördern dürfen. Ansonsten handele es sich um Anhänger; die Mitnahme von Personen darauf sei vom Gesetzgeber grundsätzlich untersagt.

Das haben der Verteidiger des Fahrers und der Verteidiger des "Fahrzeughalters" nach dem Prozessauftakt gesagt: