Steingärten sind durchlässig und bieten auch Tieren Lebensraum. Dies befürworten die Naturschutzverbände und lehnen reine Schotterflächen ab.Fotos: Rominger Foto: Schwarzwälder Bote

Naturschutz: NABU unterstützt landesweite Anti-Schottergärten-Initiative

Erneut hat der Landesnaturschutzverband (LNV) dazu aufgerufen, dem Anlegen von "Steinwüsten" anstelle der Pflanzung von Stauden, Gehölzen und Grünbereichen in den Hausgärten entgegen zu treten. Dies tragen auch Naturschützer aus dem Kreis mit.

Zollernalbkreis. Die NABU-Gruppen im Zollernalbkreis unterstützen diese Initiative. Schottergärten sind Flächen, auf denen großflächig Steinmaterial – gebrochene Steine, Kies oder Splitt – meist auf einer wasserundurchlässigen Folie aufgebracht wird. Nicht zu verwechseln sind Schottergärten mit Steingärten, welche eine Durchlässigkeit zum Erdreich aufweisen und durch standortgerechte Bepflanzung Lebensraum für die Tierwelt bieten.

Auf Schottergärten fänden, so der Verband, hingegen Tiere weder Lebensraum noch Nahrung, der Boden verliere seine natürliche Funktion. Schotterflächen wärmten sich bei Sonnenschein im Sommer enorm auf und hielten diese Wärme auch über Nacht. Angesichts der Klimaerwärmung eine fatale Wirkung, betont Gert Rominger vom NABU Hechingen, und weist auf diese negativen Effekte hin.

Besonders nachteilig wirke sich dies in Städten aus, wo auf diese Weise meist auch der Luftaustausch erheblich behindert werde. Ähnliche Wirkungen sieht der NABU auch bei den "Schotterwänden", die anstelle von Hecken und Gebüschen zunehmend als Sichtschutz entlang der Gehwege errichtet werden. Wie der LNV meint auch der NABU, dass Schotterflächen in Baden-Württemberg bereits durch die Landesbauordnung (LBO) verboten sind. Dort heißt es: "Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden."

Obgleich dies nach Auffassung der Naturschützer ein klares Verbot von Schotterflächen darstellt, habe sich das Wirtschaftsministerium als oberste Baurechtsbehörde zur Bedeutung dieser Regelung nur "sehr schwammig" geäußert, und den Schwarzen Peter den Kommunen zugeschoben, die in ihren Bebauungsplänen einen Ausschluss konkret regeln könnten. Dies könne ein Grund dafür sein, dass die Baurechtsbehörden nicht mit der gebotenen Stringenz gegen Verstöße vorgingen, vermutet der NABU. In einem Gesetzentwurf zur Novellierung des Naturschutzgesetzes hat das Umweltministerium nun klargestellt, dass Schotterflächen keine "andere zulässige Verwendung" im Sinne der LBO sind.

Hintergrund des gesetzlichen Verbots und auch des Engagements von LNV und NABU ist der Umstand, dass in der Feldflur ein dramatischer Rückgang der Insekten- und Vogelwelt eingetreten sei und den innerstädtischen Grünflächen eine ständig wachsende Bedeutung für den Artenerhalt zukomme, erläutert der NABU.