Ansprechpartnerin in Sachen Kindertagespflege im Kreis: Diplompädagogin Eva Kagelmacher. Foto: Jugendförderverein Foto: Schwarzwälder-Bote

Jugendförderverein unterstützt das Aktionsprogramm im Zollernalbkreis mit einer befristeten Stelle

Zollernalbkreis. Kindertagespflege und Tagesmütter sollen eine flexible, familiennahe und qualitätsvolle Kinderbetreuung für Eltern, aber auch für Betriebe und Kommunen sichern. Gerade für Betriebe bestehe die Chance, Tagesmütter für die Kinder ihrer Beschäftigten anzustellen und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat dazu das auf ein Jahr befristete "Aktionsprogramm Kindertagespflege" aufgelegt. Ziel ist es, ein Festanstellungsmodell für Tagesmütter zu entwickeln und auszubauen. Der Projektzeitraum erstreckt sich über das laufende Jahr. Dafür will der Jugendförderverein mit einer befristeten Stelle, besetzt von Eva Kagelmacher, Betriebe, Kommunen und deren Einrichtungen unterstützen, Tagesmütter für die Versorgung der Kinder ihrer Mitarbeiter anzustellen.

Die Festanstellung von Tagesmüttern oder -vätern bietet Arbeitgebern höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung, beispielsweise im Fall von Krankheit oder Urlaub, sagt Kagelmacher. Unternehmen und Gemeinden, die eine Tagesmutter oder einen Tagesvater fest anstellen, profitieren zudem von einem positiven Arbeitgeber-Image, höherer Bindung an das Unternehmen sowie geringeren Ausfallzeiten der Belegschaft.

Aus Sicht der Eltern sei eine vom Arbeitgeber organisierte Kinderbetreuung geeignet, Arbeitszeiten und Betreuungszeiten ihrer Kinder aufeinander abzustimmen. Nicht zuletzt biete die Festanstellung von Tagesmüttern oder -vätern den Kommunen Zuverlässigkeit und Planbarkeit sowie die Vereinheitlichung von Qualitätsstandards.

Heutzutage müssen, weiß Kagelmacher, berufstätige Mütter und Väter aufgrund der Anforderungen am Arbeitsplatz sehr flexibel sein. Bereits im Jahr 2012 lag der Bedarf an Plätzen in der Kinderbetreuung im Bundesdurchschnitt bei 39 Prozent. Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr (Stichtag 1. August 2013) hätten einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.

Das Aktionsprogramm Kindertagespflege wird mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, begleitend zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Arbeitgeber können noch bis 30. November Zuschüsse beantragen. Die Fachberatungsstelle Kindertagespflege des Jugendfördervereins Zollernalbkreis steht für Auskünfte zur Verfügung.

Weitere Informationen: www.jugendfoerderverein-zollernalbkreis.de Eva Kagelmacher, Telefon 07433/2 10 15 42