Die Polizei wird verstärkt darauf achten, dass die Versammlungsteilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.Archiv-Foto: Engelhardt Foto: Schwarzwälder Bote

Aufreger: Zwei Kundgebungen sind am Montag in der Innenstadt angemeldet / Polizei mit starkem Aufgebot

Im Zusammenhang mit den für kommenden Montag angemeldeten Kundgebungen in der Balinger Innenstadt sind verschärfte Maßnahmen beschlossen worden. Die Polizei will mit starken Kräften vor Ort sein und die Einhaltung der Corona-Regeln überprüfen.

Balingen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sei der Ablauf der Kundgebungen mit den Veranstaltern sowie Vertretern der Polizei ausführlich erörtert worden.

Zum einen findet auf dem Marktplatz eine weitere Kundgebung mit der Bezeichnung "Lichterspaziergang gegen die Maskenpflicht" statt und zeitgleich eine Kundgebung auf dem Viehmarktplatz zum Thema "Zusammen durch die Pandemie". Da bei dem "Lichterspaziergang" mit mehr Teilnehmern gerechnet werde und bei den vergangenen Veranstaltungen die Abstandsvorschriften nicht immer eingehalten worden seien, sind die Veranstaltungsleiter laut Stadtverwaltung nochmals eindringlich darauf hingewiesen worden, für die Einhaltung der notwendigen Abstände Sorge zu tragen.

Für die Veranstaltung stünden der Marktplatz sowie die Fußgängerzone zur Verfügung – also genügend Fläche, um die Abstände einhalten zu können. Die Veranstaltungsleiter wollen zudem eine bessere Verstärkeranlage vorhalten, damit die Redebeiträge auch in größerer Entfernung wahrgenommen werden können und dadurch ein Zusammenrücken nicht notwendig ist.

Die Stadt als Versammlungsbehörde wird von der Polizei bei der Überwachung der erteilten Auflagen, insbesondere der Maskenpflicht und der Einhaltung der Abstände unter den Teilnehmern, unterstützt. "Verstöße werden geahndet. Personen, die ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen werden, müssen ein entsprechendes ärztliches Attest zur Maskenbefreiung vorlegen", heißt es.

Da sich bei den vergangenen Veranstaltungen gezeigt habe, dass viele Teilnehmer ein Attest vorlegen können, hat die Stadt mit einer erweiterten Auflage verfügt, dass Personen, die sich auf diesen Ausnahmetatbestand berufen können, einen Plexiglas-Gesichtsschutz, der mit dem Kinn abschließen beziehungsweise über das Kinn ragen und Mund und Nase abdecken muss, tragen müssen. Teilnehmer, die weder Mund-Nasen-Bedeckung noch Plexiglas-Gesichtsschutz tragen, würden von der Kundgebung ausgeschlossen. Lediglich Kinder unter sechs Jahren seien von der Schutzpflicht ausgenommen. Der Lichterspaziergang erfolgt vom Marktplatz über die Färberstraße, Neue Straße, Freihofstraße, Friedrichstraße und zurück zum Marktplatz. Diese Strecke soll dreimal abgelaufen werden. Der Abschluss ist auf dem Marktplatz geplant.

Auch die Veranstalter der Gegenkundgebung planen einen Rundlauf vom Viehmarktplatz über die Torbrücke, Schlossstraße, Neue Straße, Herrenmühlenstraße, Friedrichstraße und zurück zum Viehmarktplatz, wo der Abschluss der Kundgebung stattfinden wird. Auch dort gilt für die Teilnehmer die Einhaltung der Abstandsvorschriften sowie die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zur Absicherung der Umzugsstrecken werden ab 18.30 Uhr Absperrungen vorgenommen. Fahrzeuge, die im Bereich der Umzugsstrecken geparkt sind, sollten frühzeitig weggefahren werden oder können erst nach Abschluss der Kundgebungen wieder dorthin gefahren werden.

Beide Kundgebungen wurden von 19 bis 20 Uhr angemeldet. Aufgrund der zu erwartenden höheren Teilnehmerzahlen sind verstärkte Polizeikräfte unter der Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Reutlingen angekündigt.