Trümmerteile von einem der Segelflugzeuge liegen auf dem Gelände der Jugendherberge Lochen. Zwei Maschinen waren im Mai 2018 über dem Lochenpass zusammengestoßen und abgestürzt. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat die Ermittlungen dazu nun quasi ergebnislos eingestellt. Foto: Ungureanu

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach Kollision zweier Segelflieger über dem Lochenwald ein.

Balingen-Weilstetten/Hausen am Tann - Der Zusammenstoß zweier Segelflugzeuge über dem Lochenpass im Mai 2018 bleibt strafrechtlich ohne Konsequenzen für die Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat die Ermittlungen eingestellt.

Trotz umfangreicher Untersuchungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Gefährdung des Luftverkehrs sei es nicht möglich gewesen, einem der beiden Flugzeuglenker eine Verantwortung im strafrechtlichen Sinne nachweisen zu können, sagte der die Ermittlungen leitende Staatsanwalt Markus Engel gegenüber unserer Zeitung.

Bei den Piloten handelte es sich um einen Mann aus der Schweiz sowie einen aus Bayern stammenden Mann, die am sogenannten Hahnweide-Wettbewerb für Segelflieger teilgenommen hatten, der in Kirchheim/Teck gestartet worden war. Die Tagesaufgabe am Unfalltag bestand darin, eine 436 Kilometer lange Strecke über Alb und Schwarzwald möglichst schnell zu bewältigen. Über dem Lochenwald hatte sich dabei ein Pulk mehrerer Flieger gebildet; zwei der Maschinen waren in der Luft zusammengestoßen und abgestürzt. Die Insassen, neben den beiden Piloten ein Passagier, retteten sich mittels Fallschirmen aus den Maschinen; bei der Landung im Lochenwald zogen sie sich leichte Verletzungen zu.

In Fliegerkreisen wurde über den Unfall kontrovers diskutiert

Während eines der Segelflugzeuge im Lochenwald abstürzte, ging das andere auf dem Gelände der Jugendherberge Lochen nieder. Dort im Freien hielten sich zum Unfallzeitpunkt Dutzende Schüler des Gymnasiums Gosheim auf, die in der Jugendherberge anlässlich einer Chorfreizeit zu Gast waren. Wie durch ein Wunder wurde keiner der Jugendlichen schwer verletzt; drei von ihnen erlitten leichte Blessuren, weitere standen unter Schock.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen übernahm die Ermittlungen; dabei eingebunden war die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Die Untersuchungen gestalteten sich nach Darstellung von Staatsanwalt Engel aufwändig und zäh. Die beiden Piloten hätten das Geschehen als "tragische Verkettung unglücklicher Umstände" geschildert. Dieser Bewertung schließe er sich an, so Engel. Was die Untersuchung erschwert habe und letztlich wohl auch mit dazu geführt hat, dass keinem dem Beteiligten eine strafrechtliche Verantwortung zugewiesen werden kann, sei der Umstand, dass keine Aufzeichnungen aus den Maschinen vorliegen: Anders als etwa große Passagiermaschinen sind Segelflugzeuge nicht mit einer "Blackbox" ausgestattet. Nach fast einem Jahr der Ermittlungen sei dieses Ergebnis für ihn "unbefriedigend", so Staatsanwalt Engel.

In Fliegerkreisen war über den Zusammenstoß kontrovers diskutiert worden. Einer der Unfallbeteiligten hatte in einem Online-Blog direkt nach dem Crash den Hergang detailliert, offen und schonungslos beschrieben. Er sei mit anderen Piloten beim Kreisen in der Thermik am Lochen gewesen, als auch noch ein "Pulk" – eine Gruppe von Segelflugzeugen – der Doppelsitzer-Klasse in den selben Aufwind einflog. Um dem Pulk nicht entgegenzufliegen, sei er in der Thermik geblieben, dann aber wohl von unten gerammt worden.

Seiner Meinung nach sei "hemmungsloses Pulken und Hinterherfliegen" unfallursächlich gewesen – sowie der Umstand, dass sich die Flieger in einer Wettbewerbssituation befunden hätten: Dabei seien einige "am Limit" unterwegs gewesen, hätten wohl nur den Wettbewerb und die Punkte im Kopf gehabt. Das sei auf Kosten der Sicherheit gegangen. "Was sind uns die Punkte wert, die am Ende des Tages auf dem Resultat stehen? Wie viel Sicherheit sind wir bereit, dafür zu opfern?", fragte der Mann.

Auch Staatsanwalt Engel hatte diese Schilderungen geprüft – mangels exakter Daten aber lediglich zur Kenntnis nehmen können, ohne einen möglichen Schuldigen für den Crash identifizieren zu können. Dass solche Wettbewerbe eine gewisse Gefahr für die Beteiligten mit sich brächten, sei bekannt. Allerdings gelte auch: Der Wettbewerb an diesem Tag war amtlich genehmigt.